Radeln nach Regeln

Neulich in der Seinsheimstraße: Ein Radler nutzt die Fahrbahn, statt den schmalen Radweg an der Seite zu befahren. Ein Taxi überholt, der ungeduldige Fahrer ruft aus
dem geöffneten Fenster: ,,Das Fahren auf dem Radweg üben wir aber noch!” Szenenwechsel: Eine Radfahrerin fährt auf dem Gehweg in der Mergentheimer Straße, ein Mann muss ihr ausweichen und zetert ihr noch hinterher, als sie schon längst außer
Rufweite ist. Beides zeigt: Wo Radfahrer, Autofahrer und Fußgänger aufeinandertreffen,
ist Ärger vorprogrammiert. Und der ist keineswegs einfach vermeidbar, wie manche behaupten – nur „Tempo runter und Rücksicht nehmen” hilft hier nicht. Der Grund dafür ist einfach: Wenn sich drei so unterschiedliche Verkehrsteilnehmer den Platz teilen müssen, prallen oft unterschiedliche Interessen aufeinander. Das wichtigste dabei: Zeit. Wer im Auto sitzt, möchte möglichst flüssig vorankommen. Radfahrer halten aber nur bergab oder gut trainiert mit den Motorisierten mit und werden sonst zum Hindernis. Ganz abgesehen davon, dass viele auch einfach deshalb Fahrrad fahren, weil sie gern an der frischen Luft sind. Wenn die dann bei den ersten frühlingshaften Temperaturen die Radwege verstopfen, fällt auch den Vielradlern plötzlich auf, warum Autofahrer oft so ungeduldig reagieren – in der schwungvollen Fahrt gestoppt zu werden, geht nämlich tatsächlich auf die Nerven. Ganz anders sieht es aus, wenn Fußgänger und Radfahrer aufeinandertreffen. Besonders in der Innenstadt, zum Beispiel in der Schönbornstraße, legen die Flaneure Wert auf ein ungestörtes Schlendern von Geschäft zu Geschäft – Radfahrer, die den Weg kreuzen, werden da schnell zur Belästigung. Oder sogar zur Bedrohung, weil schnelles Abbiegen und hohe Geschwindigkeit von außen ziemlich unvorhersehbar und unübersichtlich wirken, obwohl der Radfahrer alles im Blick hat. Im Idealfall. Weil solche unterschiedlichen Interessen aufeinanderprallen, ist es mit gegenseitiger Rücksichtnahme auch nicht getan. Es muss ein Raum für die Radfahrer geschaffen werden, also gute Radwege mit ausreichendem Platz. Für sogenannte „baulich angelegte Radwege” zum Beispiel schreibt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung mindestens 1,50 m vor und empfiehlt 2 m. Leider erfüllen nicht alle Radwege diese Vorschrift; es ist nur ein kleiner Trost, dass man als Radler solche „Schein-Radwege” nicht benutzen muss, da das im Normalfall kein entsprechendes Schild vorschreibt. Apropos: Welcher Radweg benutzt werden muss und welcher nicht, erklärt der ADFC Würzburg auf seiner Website. Dort
stellt der Fahrrad-Club ein Infoblatt über die Radwegpflicht zur Verfügung. Denn nur, wenn eines von drei bestimmten Schildern aufgestellt ist (die runden blauen mit einem Fahrrad und/ oder Fußgänger), muss ein Radweg auch benutzt werden – sonst kann der Radfahrer auf der Fahrbahn fahren, auf der auch die Autos unterwegs sind. In der Seinsheimstraße zum Beispiel fehlen solche Schilder – auf der Fahrbahn zu fahren ist also völlig richtig, wenn die parkenden Autos an der Seite einen nervös machen (im Englischen bezeichnet „dooring” den Vorgang, wenn eine unachtsam geöffnete Autotür den Radfahrer vom Rad schleudert). Auf den Gehweg auszuweichen, ist allerdings nicht erlaubt. Die Straßenverkehrsordnung erlaubt nur Kindern bis zehn Jahren, den Gehweg zu nutzen (Kinder bis acht Jahren müssen ihn sogar nutzen – und dann darf auch zum Beispiel der Vater mit auf dem Gehweg fahren). Kein Geld für ein Auto, Rücksicht auf die Umwelt, Bewegungsdrang: Es gibt viele Gründe, das Fahrrad zu nehmen. Aber damit es ein gleichberechtigtes Verkehrsmittel ist, muss sich noch einiges ändern.
Infos zur Radwegpflicht auch unter:
http://www.adfc-wuerzburg.de