Positionierung zum geplanten bayerischen Hochschulgesetz

Der Studentische Konvent der Universität Würzburg nimmt zu dem Eckpunktepapier zur
Reform des Bayerischen Hochschulgesetzes1 folgende Position ein:
- Der Grundgedanke des Eckpunktepapieres ist es, unternehmerisches Denken an den Hochschulen zum Ideal zu erheben und strukturell zu verankern. “Transfer” soll als dritte Aufgabe der Hochschulen etabliert werden. Wir kritisieren diese Absicht, da sie dem wissenschaftlichen Streben nach Erkenntnis um ihrer selbst willen – und damit dem Kerngedanken der Institution Hochschule – zuwiderläuft. Wissenschaft lässt sich nicht durch Indizes bewerten.
- Das Konzept nennt zwar Fächervielfalt und flächendeckende Versorgung als staatliche Interessen, treibt aber mit allen genannten Anreizen die Universitätslandschaft in die entgegengesetzte Richtung. Eine reine Ergebnisorientierung fördert kurzfristiges Denken und Konkurrenz, sowohl innerhalb als auch zwischen den Hochschulen. Forschung an den Grenzen des Wissens wird dadurch unattraktiv, da die Ergebnisse
unsicher sind. Sie behindert außerdem jedes Engagement für gute Lehre, da diese keine sofort messbaren Gewinne abwirft. Wir stellen uns gegen einen Konkurrenzdruck um renommierte Studienorte und -plätze und lehnen jede Entwicklung ab, die gravierende Qualitätsunterschiede zwischen den Hochschulen zur Folge hätte. Die jetzt bereits zu beobachtende Tendenz dahin muss bekämpft statt gefördert werden. - Durch die geplante Reform wird die Ausgestaltung der internen Strukturen nicht mehr geregelt und ihre Konzeption völlig dem Hochschulrat übertragen. Dies betrifft erstens Verwaltungsstrukturen, die sich bewährt haben und willkürlich abgeschafft werden könnten. Zweitens werden völlig unzureichende Vorschriften für die interne Demokratie vorgegeben, während die Autorität des Präsidiums verstärkt wird. Diese Entdemokratisierung kritisieren wir entschieden. Gerade wegen der tiefgreifenden Umstrukturierung ist eine Vertretung aller Betroffenen unbedingt nötig. Wir fordern, dass das neue Hochschulgesetz einen Rahmen vorgibt, welche beschlussfassenden und ausführenden Gremien mindestens vorhanden sein müssen. In diesen Gremien muss explizit eine Vertretung aller Gruppen vorgeschrieben werden. Die Führungspersonen und Personen in Gremien müssen durch demokratische Wahlen bestimmt werden.
- Die Ausgestaltung des angedachten “Landesstudierendenbeirates” findet nicht unsere Zustimmung. Sie untergräbt die bereits stattfindende Vernetzung und Beteiligung auf Landesebene in Form der Landesastenkonferenz (LAK) und das Ansinnen einer verfassten Studierendenschafft und nimmt ungerechtfertigt Einfluss auf die internen Strukturen der LAK. Darüber hinaus kann sich studentische Beteiligung nicht in der Entsendung einer/s Abgeordneten erschöpfen. Eine grundsätzliche gesetzliche Verankerung begrüßen wir, insofern sie eine eigene Rechtspersönlichkeit und ein allgemeinpolitisches Mandat enthält.
- Wir fordern eine verfasste Studierendenschaft an allen bayerischen Hochschulen , wie es in allen anderen Bundesländern bereits der Fall ist. Die Grundzüge ihrer Zusammensetzung und Beteiligung in den relevanten Prozessen muss im Hochschulgesetz festgehalten werden. Die versprochene Eigenständigkeit muss sich auch auf Studierende erstrecken! Mit dazu gehört eine finanzielle Basis, um die Arbeit ehrenamtlicher Gruppen an der Universität zu ermöglichen.
- Die Universtäten sollen standardmäßig in Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Stiftungen umgewandelt werden. Wir sehen darin die Gefahr, dass sie Staatszielen, wie etwa dem Klimaschutz, nicht mehr verpflichtet sind, und gleichzeitig der parlamentarischen Kontrolle entzogen werden. Dazu kommt, dass private Unternehmen im Hochschulrat oder durch Stiftungszuwendungen wenig transparent Einfluss
nehmen können. - Mit der Umwandlung wird die Universität ebenfalls zur Arbeitgeberin. Daraus darf auf keinen Fall eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und Gehälter erfolgen. Insbesondere fordern wir, dass studentische Hilfskräfte nicht schlechter bezahlt werden als vorher.
- Die ermöglichte Abberufung der Universitätspräsidentinnen durch das Ministerium untergräbt die hochschulinterne Demokratie. Die Hochschulpräsidentinnen sollten gleichermaßen von allen Statusgruppen der Universität gewählt werden und nur von diesen abberufen werden können.
- Die Verfasser des Eckpunktepapiers wollen den Universitäten umfassende Gebührenerhebungsrechte einräumen. Wir lehnen das kategorisch ab, da Bildung nicht von finanziellen Ressourcen abhängig sein darf! Dass explizit die Erhebung von Studiengebühren für ausländische Studierende erlaubt werden soll, widerspricht dem angegebenen Ziel der Internationalisierung und entsteht im Grunde aus einem rassistischen Leitkulturgedanken. Die Gebührenerhebungsmöglichkeit für Studierende muss generell ausgeschlossen werden!
- Wir verurteilen, dass Lehre in diesem Papier durchwegs als Belastung betrachtet wird. Die Einführung eines Gesamtlehrdeputats lehnen wir ab, da die Gefahr einer einseitigen Verteilung von Aufgaben aufgrund von Hierarchien, sozialer Stellung, Drittmittel- und Forschungsstärke oder Gruppenzuschreibungen droht. Ein Gesamtlehrdeputat würde daher dazu führen, dass wissenschaftlich relevante und innovative Ideen keinen oder nur eingeschränkten Eingang in die Lehre finden. Stattdessen sollte am Betreuungsverhältnis oder der zeitlichen Verteilung eines Lehrauftrages gearbeitet werden. Forschung und Lehre sind gleichgestellte Aufgaben einer Universität und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
- Außerdem ist es notwendig, dass ein modernes Hochschulgesetz der Digitalisierung Rechnung trägt. Digitale Lehre muss an allen Hochschulen möglich sein, darf aber kein Selbstzweck werden und muss als Werkzeug zur Verbesserung von Lehre im persönlichen Austausch dienen.
- Es ist grundsätzlich kein Problem, wenn in konkreten Projekten eine Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft stattfindet. Wenn aber Personen, die für die Durchführung von Forschung und Lehre verbeamtet wurden, für Unternehmenstätigkeiten freigestellt werden (Gründungsfreisemester), oder einer hohen Zahl von Nebenbeschäftigungen nachgehen, halten wir das für problematisch. Es hat nicht nur Interessenskonflikte zur Folge, sondern auch, dass praktisch anwendbare Innovationen für die Lehre verloren gehen. Außerdem bleibt bisher die Frage offen, wer für das Risiko aufkommt. Es darf auf keinen Fall passieren, dass die Mittel einer gesamten Universität durch unternehmerisches Versagen noch weiter verknappt werden.
- Wir begrüßen grundsätzlich, dass das Berufungsrecht den Hochschulen übertragen wird. Allerdings muss im neuen Gesetz auch hier Mitsprache und Transparenz verankert werden. Eine alleinige Entscheidungskompetenz des Präsidiums – oder sogar einer Findungskommission – ist autoritär und fachlich nicht zielführend. Berufungsverfahren ohne öffentliche Ausschreibung halten wir grundsätzlich für überflüssig und gefährlich, da sie eine intransparente Alternative zum herkömmlichen Vorgehen darstellen. Da die Lehre zentrale Aufgabe von Professorinnen ist, sind wir überzeugt, dass Studentinnen bei der Berufung mitbestimmen müssen.
- Das Erlernen der deutschen Sprache im Rahmen internationaler Studiengänge muss ermöglicht werden. Diese Weiterbildung verpflichtend in explizit fremdsprachige Studiengänge zu integrieren, halten wir jedoch für den falschen Weg. Dies würde nicht nur eine Ungleichbehandlung und damit einen Chancennachteil für internationale Studierende bedeuten, es steht auch der Attraktivität solcher Studiengänge massiv entgegen. Diese bieten explizit auch die Möglichkeit, sich ohne das Ziel eines dauerhaften Aufenthalts in Deutschland auf höchstem Niveau zu bilden, was wir im Sinne
des interkulturellen Austauschs unterstützen. Wir stellen nicht in Abrede, dass das bayerische Hochschulgesetz reformbedürftig ist. Das vorliegende Konzept ist jedoch nicht das Richtige. Wir wollen keine Goldrausch-artige “Aufbruchstimmung” sondern eine Transformation zu nachhaltigen, demokratischen und bildungsstarken Hochschulen.
Vorsitz (Michael Kreuzer)