Selbstbestimmung der Frau – Keine Freiheit in Puncto Schwangerschaftsabbruch

„Selbstbestimmte Schwangerschaft muss Menschenrecht werden“, schrieb Alice Schwarzer 2018 in der feministischen Zeitschrift Emma. Frauen mussten schon immer um ihre Rechte kämpfen. Seit den 70er Jahren gingen sie mitunter für das Recht auf legale Abtreibungen auf die Straßen. Das Ziel: Selbstbestimmung und die medizinische, politische und gesellschaftliche Garantie sicherer Schwangerschaftsabbrüche – ohne dabei mit der Freiheitsstrafe oder den gesundheitlichen Risiken einer illegalen Abtreibung rechnen zu müssen.
Seitdem wurden einige Weichen zugunsten dessen gelegt. Aber die Freiheit, über den eigenen Körper entscheiden zu können, bleibt immer noch ein Privileg, welches auch in Europa nicht jede Person innehaben darf.
Nichtsdestotrotz haben einige Staaten Abtreibungen seither “legalisiert“. Dies bedeutet in vielen Fällen, dass sie innerhalb der ersten 12-16 Wochen durchgeführt werden dürfen, je nach Gesetzeslage sogar bis zur 20. Schwangerschaftswoche. Dennoch sind viele Ärzt*innen und Schwangere Situationen ausgeliefert, in denen nach einer Abtreibung die Freiheitsstrafe folgen kann. Von den psychischen Folgen des oft traumatisierenden gesellschaftlichen und politischen Drucks mal ganz abgesehen.
So bleibt beispielsweise in Deutschland ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche straffrei, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Diese nennt das deutsche Strafgesetzbuch „Indikationen“. Eine Abtreibung bleibt straffrei bei medizinischen Indikationen, also wenn ein gesundheitliches Risiko oder eine Lebensgefahr für die schwangere Person besteht. Weiterhin verweist eine kriminologische Indikation auf das Zustandekommen der Schwangerschaft durch sexuelle Misshandlung. Zusätzliche Faktoren sind in Sonderfällen die sogenannte „eugenische Indikation“, bei einer schwerwiegenden Behinderung oder Fehlbildung des Fötus, sowie die soziale Indikation, welche auf eine durch die Schwangerschaft drohende außerordentliche Notlage verweist.
Das deutsche Strafgesetzbuch reguliert mit § 218 (StGB) und § 219 (StGB) den legalen Schwangerschaftsabbruch. In jedem Fall ist ein Beratungsgespräch spätestens drei Tage vor dem geplanten Eingriff nötig – es macht den Anschein, als wolle der Staat die Entscheidung der Frau damit also erst einmal „überprüfen“.

Indikation des freien Willens?
In keinem demokratischen System findet sich in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche die Indikation des freien Willens. Wie kann das sein?
Vermutlich hat der kapitalistische Staat großes Interesse daran, dass genügend Kinder geboren werden. Es liegt dem Staat demnach weniger am Recht auf Entscheidungsfreiheit über den eigenen Körper, sondern mehr an der Sicherung neuer Generationen von Arbeiter*innen, die benötigt werden, um den Kapitalismus am Laufen zu halten. Deshalb sollen Frauen – mal mehr, mal weniger – Kinder bekommen, je nachdem wie die Geburtenrate gerade aussieht. Ziel ist es, diese möglichst hochzuhalten; daher werden verschiedene Mittel angewendet, die das Abflachen dessen beschränken sollen. Eines dieser Mittel ist die Begrenzung von Abtreibungen. Damit wird jedoch das Selbstbestimmungsrecht von Frauen untergraben und den ökonomischen Interessen untergeordnet.
Während in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche unter den genannten Indikationen straffrei sind, haben Frauen in zu vielen anderen Staaten überhaupt keine gesetzliche Unterstützung in ihrer Entscheidung. So ist beispielsweise in Malta jegliche Abtreibung illegal und wird streng strafrechtlich verfolgt. Das hat zur Folge, dass die Schwangeren sich gezwungen sehen, in andere Staaten zu reisen und den Schwangerschaftsabbruch illegal, unter gefährlicheren und unhygienischeren Bedingungen, sowie mit großer Angst vor der Freiheitsstrafe durchführen zu müssen. Zudem wird das Erhalten von Informationen über sichere Schwangerschaftsabbrüche in vielen Staaten, auch in Deutschland, unterbunden. Damit sinkt jedoch nicht die Abtreibungsrate, sondern das Risiko von gesundheitsgefährdenden illegalen Abtreibungen mit schwerwiegenden Folgen für Körper und Psyche steigt. Eine angenehmere und wirksamere Methode, die Zahl der Schwangerschaftsabbrühe niedrig zu halten, wäre (statt der strafrechtlichen Verfolgung und gesellschaftlichen Hetze), für anständige sexuelle Aufklärung zu sorgen.
Empathie statt Hetze
Die fehlende Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts der Frau untergräbt grundsätzliche Werte der (Entscheidungs-)Freiheit, welche in diesem Fall offensichtlich unter den Rechten anderer steht; der Staat stellt sich über die Einzelne. Vermeintlich zum Schutz des ungeborenen Kindes – aber kann ein Kind wirklich ein gutes Leben haben, wenn seine Mutter eigentlich keine sein möchte? Wer denkt an die Person, die ihren Körper dem Willen anderer hingeben muss, sofern sie keine rechtlichen oder gesundheitlichen Folgen erleiden will? Übernimmt der Staat die finanziellen, zeitlichen und psychischen Kosten einer ungewollten Schwangerschaft und der darauffolgenden lebenslangen Erziehung des Kindes? Immerhin wird hier der Uterus verrechtlicht – die Antwort lautet trotzdem: Nein.
Einigen Menschen stößt diese Diskussion sauer auf und viele Gruppierungen verweisen bei Schwangerschaftsabbrüchen auf fehlende Moral, Kindermord und Selbstsucht. Dabei sollte man aber an die eigene Selbstreflektivität appellieren und sich in die Situation der Betroffenen versetzen: Wäre ich denn bereit, die körperlichen und psychischen Beschwerden einer ungewollten Schwangerschaft auszuhalten, wenn ich das Kind nicht einmal möchte? Eine Adoption ist immer eine Möglichkeit, aber die psychischen Folgen bleiben ein Leben lang. Könnte ich diese ertragen? Wäre ich dazu bereit, mein Leben auf das Geheiß anderer aufzugeben und ungewollt Mutter zu werden, weil mein Staat mir verbietet, mich in diesem Fall als erste Priorität zu setzen?
Ein Verbot von Abtreibungen, sowie die Einschränkung legaler Abtreibungen, ist und bleibt ein tiefer Eingriff in die Selbstbestimmung der Frau. Seit Jahrzehnten demonstrieren tausende Menschen und treten für Entscheidungsfreiheit und das grundlegende Selbstbestimmungsrecht des Menschen ein. Wann dies gesellschaftlich und politisch vollständig anerkannt werden wird, steht noch in den Sternen. Fakt ist: Niemand macht eine Abtreibung zum Spaß. Hetze und Diskriminierung erschwert diesen ohnehin schon traumatisierenden Prozess erheblich. Selbstbestimmung ist ein Privileg, welches Frauen in Bezug auf ihren eigenen Körper verwehrt wird. Sie sollen endlich darüber entscheiden dürfen, ob und wann sie schwanger werden wollen: Das Recht auf geplante und freiwillige Schwangerschaft muss ein fundamentales Recht werden.