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Von Zweiflern, Fehlern und Kritikern

Blogvon Stella Gaus, Ingo Heide, Henry Mörtl

Alle großen Systeme strotzen nicht nur vor Möglichkeiten, Chancen, Nutzen und Know-How, sondern auch vor Problemen. In den folgenden Absätzen soll es um ein paar dieser Unsinnigkeiten, um Prozesse, Ideen und Strukturen, die gefährden, riskant sind oder noch deutlich verbesserungsfähig sind, gehen.

Manch eine:r hat vielleicht schon davon gehört, manch eine:r hat schon komplett die Nase voll davon: Das Eckpunktepapier zu einem neuen Hochschulgesetz (Wer sich das mal ansehen möchte – hier das Papier und eine kurze Übersicht: https://stmwk.bayern.de/ministerium/hochschule-und-forschung/hochschulreform.html).
Der Studentische Konvent hat dazu bereits Stellung bezogen, ihr könnt diesen Beschluss hier (https://www.uni-wuerzburg.de/fileadmin/34000000/Konvent/2020-21/2020-12-17/hochschulgesetz.pdf) nachlesen.
Wem das aber alles zu viel ist, für den gibt es im Folgenden eine kleine “Zerstörung der bayerischen Hochschulrechtsnovelle”.

Wir kennen und schätzen Universitäten als offene Räume der Begegnung, des Austauschs, natürlich des Wissens und der Lehre, frei zugänglich und ohne Zensur und eindeutige Bevorteilung bestimmter Interessen. Es wäre ein bisschen zu weit gegriffen, zu sagen, dass das Gesetz, das aus diesem Eckpunktepapier folgen kann, uns dieser Privilegien und Rechte berauben würde; bedroht werden sie aber auf jeden Fall.

Das große Thema, von dem die Rede ist, ist die “Entfesselung” und die “Ökonomisierung”. Frei nach dem Vorbild amerikanischer Universitätsmodelle will sich der Staat schrittweise aus der Finanzierung der Universitäten zurückziehen. Der neu zu deckende Bedarf kann und soll immer mehr durch die freie Wirtschaft und durch Stiftungen gedeckt werden. Universitäten sollen also unternehmerischer werden, sich beteiligen, innovativ sein, Gewinne suchen, Leer(& Lehr-)stellen streichen. An sich mag das erst einmal nicht allzu besorgniserregend klingen, mehr Beteiligung an der Wirtschaft ist nicht per se etwas Schlechtes. Wenn diese Wirtschaft dann aber der Wissenschaft den Ton anzugeben beginnt, schrillen die Alarmglocken. Unter dem neuen Auftrag (neben Lehre und Forschung) “Transfer” ist die Rede von “Gründungsfreisemestern”, in denen Professor*innen sich der Unternehmensgründung widmen können, finanziert und abgedeckt durch die Universitäten, sowie von der Messung wissenschaftlicher Qualität an wirtschaftlichen Parametern, und von dem Verlust akademischer Freiheit. Durch die drastische Verknüpfung mit wirtschaftlichen Interessen und ökonomischen Zielen stehen Lehrende auf einmal vor einem Entscheidungsdruck zwischen Profit und Fortschritt, Freiheit und Abhängigkeit, fremden Interessen und eigenen Ansprüchen, der weit über das hinausgeht, was derzeit schon den universitären Alltag belastet. Statt größeren Erkenntnissen, dichterem Know-How und vernetzteren Fachbereichen wird ein kampfkapitalistischer, risikogesteuerter Profilierungswettstreit um begehrte Finanzspritzen erzeugt, der im besten Fall gerade einmal den investierenden Geldgebern nützt. Dass der Staat sich in vielen Bereichen aus seinen genuinen Aufgabenfeldern zurückzieht, die Übersicht und Kontrolle der Universität und Hochschule also einer kleinen hochschuleigenen, präsidialen Elite vorbehält, ist der Benzinkanister im Lagerfeuer.

Diese Macht des Präsidiums kommt durch eine radikale Deregulierung der hochschulinternen Strukturen. Wo zurzeit studentische Partizipation, breite Interessensvertretung und Mitbestimmung auf allen Ebenen stattfindet (auch wenn hier sicher noch Luft nach oben ist) kann in Zukunft ein zentral organisiertes und kontrolliertes Präsidialsystem, in dem alle Entscheidungen von einem willkürlich zusammengesetzten Rat entschieden werden, dessen Mitglieder nicht einmal der Universität angehören müssen, alle Entscheidungen treffen. Externer “Sachverstand” also, der den internen Kurs vor- und den Ton der Repräsentierung angibt. Der Staat gibt keine Regelungen vor, dass alle Interessengruppen einer Universität an den sie selbst betreffenden Entscheidungen beteiligt sind und verscherbelt damit demokratische Ideale an autoritäre Gewinninteressen.
Akademische Freiheit kann nicht fluktuieren, wo die Interessen nicht von Vertreter*innen der Wissenschaftsfreiheit gleichberechtigt diskutiert und besprochen werden. Punkt. 

Der unternehmerische Fokus zeigt sich noch in einem weiteren dramatischen Punkt: Es entsteht nämlich nicht nur der Eindruck, dass dem neuen Transfer-Ideal gleicher Raum zugesprochen wird, wie den bisherigen der Forschung und Lehre – es ist sogar eine Hierarchisierung zu erkennen, die zu Lasten der Lehre fällt. Diese wird in dem vorliegenden Papier derart marginalisiert, dass man sich über den klaren Widerstand von Dozierendenseite nicht wundern muss. Durch die Einführung eines Gesamtlehrdeputats soll nicht mehr jede:r Einzelne seinen:ihren Anteil an der Lehre leisten, sondern das Institut/der Lehrstuhl kann unter seinen Lehrenden und Professor*innen die Anteile an Lehre frei verteilen. Das bedeutet, dass sich entlang einer internen Rangordnung einzelne Personen vor der Lehre drücken können, während sich andere mehr aufbürden müssen – zu Kosten ihrer Forschung. Das erzeugt eine Mehrklassengesellschaft mit Lehr- und Forschungsprofessuren, schadet der Wissenschaftsfreiheit und lädt zudem auch noch die kollegiale Situation an den Universitäten unnötig auf. Bereits jetzt stehen die Mitarbeiter*innen, Lehrbeauftragten und Professor*innen unter genug Stress, auch ohne Corona.

Wer sich zu diesem Thema noch weiter einarbeiten möchte, kann gerne an uns herantreten oder sich den Beschluss des Studentischen Konvents ansehen.

Ebenfalls doof, aber dafür seit schon viel längerer Zeit: Bayern ist deutschlandweit das einzige Bundesand, das keine Verfasste Studierendenschaft besitzt. Was ist eine Verfasste Studierendenschaft? Historisch nach dem Zweiten Weltkrieg von den Alliierten zur demokratischen Selbstorganisation und zur weiteren Verankerung demokratischer Werte eingeführt, verlieh diese Regelung den Studierenden weitreichende Möglichkeiten der Selbstbestimmung. Im Zuge des verstärkt öffentlichen und regierungskritischen Auftretens vieler Studierenden in den 70er Jahren, beschlossen Baden-Württemberg und Bayern, diesen Ast der politischen Partizipation zu beschneiden. Seitdem wurde sie in Baden-Württemberg durch den Landtag erneut beschlossen und wiedereingeführt und somit bleibt Bayern wieder alleiniges Schlusslicht in Sachen breiter Mitbestimmung und pluralistischer Demokratieförderung.

Was bedeutet das speziell für die Arbeit Eurer Vertretung:

Allgemein ist zu sagen, dass wir in jederlei Belange auf das Wohlwollen bestimmter Institutionen angewiesen sind. Wir dürfen nicht eigenständig Verträge abschließen und müssen daher immer auf den Kooperationswillen rechtsfähiger Stellen der Universität oder des Freistaates hoffen. Weiter haben wir keine eigenständige Hand über unsere Finanzen. Zwar wird den Studierendenvertretungen vom Landeshaushalt Geld zugewiesen, hierüber dürfen dann jedoch die jeweiligen Hochschulen nicht nur eine rein rechtliche Überprüfung der Ausgaben, sondern faktisch auch eine inhaltliche Überprüfung vornehmen. Außerdem sind die Mittel der Studi-Vertretungen in Bayern mit zumeist weniger als 1€ pro Studi angesichts der Größe der Aufgaben und der Belastung derjenigen, die diese Aufgaben übernehmen, nicht einfach nur skandalös wenig, sondern an sich schon eine Hand, die sich auf den Mund drückt, bevor wir daran denken können, diesen aufzumachen.

Weiter dürfen wir weder selbst untereinander ausmachen, wie wir uns organisieren, noch, welche Politikbereiche wir behandeln dürfen. Ob wir einen Konvent, einen Studierendenrat oder ein -parlament, eine Mischung aus diesen oder eine Vollversammlung als demokratisch legitim erachten, entscheiden nicht wir, sondern wird uns von den Hochschulen vorgegeben. Daneben können wir uns auch nicht auf ein allgemeinpolitisches Mandat berufen – also ein Recht, sich zu allen Belangen zu äußern, die wir als Studierendenschaft als wichtig empfinden – sondern müssen uns streng auf hochschulpolitische Themen beschränken und werden dennoch oft genug von offiziellen Stellen (insbesondere auf Landesebene) in unseren Äußerungen und Argumenten dazu schlichtweg ignoriert und unbeachtet vom Tisch gewischt.

Wenn wir uns durch den Dschungel der Gesetze schwer beladen durchgekämpft, und festen Schrittes immer weiter, entlang der verschiedenen Institutionen und Ebenen – von der jeweiligen Uni bis hinauf ins bayerische Staatsministerium – die Hochschulpolitik erklommen haben, finden wir uns plötzlich auf der Spitze der politischen Hierarchie und damit auf Bundesebene wieder. Die Corona-Pandemie hat auch viele von uns Studis finanziell besonders hart getroffen. Durch die Schließung der Gastronomie und des Einzelhandels entfielen für eine breite Zahl an Studierenden ihre einzigen Einnahmequellen. Wenn es ein Wort gäbe, mit der die Antwort der Bundesbildungsministerin auf dieses Problem beschrieben werden könnte, dann wäre es “unsolidarisch”. Anstatt breitflächig für die Studierendenschaft den Zugang zu BafÖG zu erleichtern und so eine wirkliche Grundsicherung für Studierende zu errichten, wurden Kurzkredite angelegt, die die Sorgen nur auf morgen verschieben, und die Kosten am Ende jedoch, wie so oft, bei den Leidtragenden ablagern. Bis jetzt gibt es keine sinnvolle Unterstützung der finanziell notleidenden Studierenden.

Mit vielen dieser Themen befassen nicht nur wir uns hier in Würzburg, sondern Studierende in ganz Bayern oder Deutschland sind davon betroffen. Lösungen sind also meistens nur auf diesen Ebenen möglich. Dennoch: Nur durch Anteilnahme und Beteiligung in allen Bereichen und von allen Seiten, den kleinen wie den großen, kann man diese Probleme angehen und eine starke Stimme dagegen setzen. Und eine dieser Stimmen ist die jeweilige Studierendenvertretung an den jeweiligen Universitäten und Hochschulen.