Der neue LL.M. Studiengang „Digitalization and Law“
Der LL.M. („Legum Magister“) ist unter Jurastudierenden ein immer beliebter werdender Abschluss. Er kann aber auch von Absolvent*innen anderer Studiengänge erlangt werden. Der Titel Master of Laws wird bei Arbeitgeber*innen immer beliebter, da er eine juristische Zusatzqualifikation und Vertiefung neben der klassischen Ausbildung darstellt. Gerne wird er vor allem im Ausland absolviert, aber auch ein LL.M. Studium in Deutschland hat viele Vorteile, wie zum Beispiel die große Kostenersparnis, und den verhältnismäßig geringen Bewerbungsaufwand.
An der Universität Würzburg gibt es nun einen neuen, berufsbegleitenden LL.M. „Digitalization and Law“. In diesem Master ist die Digitalisierung zeitgemäß das Hauptthema. Der Studiengang kombiniert interdisziplinär Themen aus Recht, Ethik, Technologie und Informatik und setzt dort an, wo die allgemeine juristische Ausbildung in Bezug auf den technischen Fortschritt an ihre Grenzen stößt.
Informatische oder technische Vorkenntnisse sind für den Studiengang nicht erforderlich. Im ersten Semester finden Einführungsveranstaltungen wie „Introduction to Informatics“ und „Introduction to German IT-Law“ statt. Die Vorlesungen des Pflichtbereichs behandeln darüber hinaus die Bereiche Computer- und Internetstrafrecht, Datenschutzrecht und Grundrechte, Prozessrecht und Maschinenethik. Letztere betrifft den moralischen Einsatz von Maschinen wie Robotern, Drohnen und Software-Agenten.
Aus dem Wahlpflichtbereich sind sechs von acht möglichen Modulen zu belegen. Angeboten werden hier Gesellschaftsrecht und Digitalisierung, „Legal Tech“, Kartellrecht im Zeitalter der Digitalisierung, Geistiges Eigentum, Computer- und Internetstrafrecht II, Roboterrecht/KI-Recht, Digitales Vertragsrecht/Verbraucherschutz und Arbeitsrecht und Digitalisierung. Der Bereich „Legal Tech“ betrifft dabei das Zusammenwirken von Mensch und Maschine bei der juristischen Arbeit, insbesondere in welchem Maße Anwält*innen durch Softwareprogramme und andere IT-Programme unterstützt oder sogar ersetzt werden können. Das KI-Recht beschäftigt sich mit Fragen wie, ob Handlungen der KI dem Programmierenden zugerechnet werden. Der Bereich des Arbeitsrechts hat sich durch die Digitalisierung[5] , insbesondere die letzten Jahre, durch Remote-Arbeit und eine Vielzahl an Technologien neuen Herausforderungen stellen müssen.
Der LL.M. richtet sich an alle Absolvent*innen juristischer Studiengänge mit mindestens einjähriger berufspraktischer Erfahrung. Aber auch Absolvent*innen anderer Studiengänge sind für den LL.M. geeignet, sofern ihr Studium zumindest juristische Grundkenntnisse beinhaltet. Vorzuweisen ist ein Erstes Juristisches Staatsexamen oder ein abgeschlossenes Bachelorstudium in den Wirtschafts- oder Geisteswissenschaften. Bei letzterem ist nachzuweisen, dass im Rahmen des Studiums Grundkenntnisse in mindestens einem der Bereiche Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht im Umfang von mindestens 15 ECTS-Punkten erworben wurden. Der Studiengang richtet sich darüber hinaus auch an Rechtsanwält*innen, die den Fachanwalt IT-Recht zur beruflichen Weiterbildung anstreben.
Aufgrund der internationalen Ausrichtung dieses LL.M. ist ein Nachweis englischer Sprachkenntnisse zu erbringen, wie beispielsweise der TOEFL oder IELTS. Die Vorlesungen finden auf Englisch statt.
Der Master-Studiengang ist auf 3 Semester ausgelegt und kostet zuzüglich dem Semesterbeitrag Studiengebühren von 2.500 € pro Semester. Beginn ist jeweils zum Wintersemester.
Weitere Informationen zum LL.M. „Digitalization and Law“ und zum Bewerbungsprozess gibt es auf der Website der juristischen Fakultät www.jura.uni-wuerzburg.de/digitalization-and-law oder per E-Mail: diglaw@jura.uni-wuerzburg.de. Vielen Dank auch an den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Medienstrafrecht für das informative Gespräch!
Fabienne Busboom