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Funde aus der Stipendien-Datenbank

Blog

• Heinrich-Böll-Stiftung

Allgemeines
Die Heinrich-Böll-Stiftung fördert im Jahr rund 1400 Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen und Nationalitäten sowohl in Universitäten als auch in Fach-/ Hochschulen.

Wer kann sich bewerben?
Gefördert werden begabte deutsche und ausländische Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen. Besondere Berücksichtigung gilt u.a. Frauen, Studierenden mit Migrationshintergrund oder aus nicht-akademischem Elternhaus.

Voraussetzungen
Überdurchschnittliche wissenschaftliche Leistungen, gesellschaftspolitisches Engagement und eine aktive Auseinandersetzung mit den Grundwerten der Grünen-Stiftung.

Art der Förderung
Stipendiatinnen erhalten monatlich bis zu 952 Euro. Je nach Programm können Studienpauschalen dazugerechnet werden. Bewerbungsfrist Wintersemester: spätestens bis zum 1. September 2022.

• Friedrich-Ebert-Stiftung

Allgemeines
Die Programme der Friedrich-Ebert-Stiftung richten sich an überdurchschnittlich begabte Studierende und Promovierende aus Deutschland und dem Ausland, die sich den sozialdemokratischen Werten verbunden fühlen. Die FES setzt sich für Chancengerechtigkeit ein und will politische und gesellschaftliche Teilhabe schaffen.

Wer kann sich bewerben?
Gefördert werden deutsche und ausländische Studierende aller Fachrichtungen an Fachhochschulen und Universitäten sowie Graduierte. Besonders willkommen sind Bewerbungen von Frauen sowie jungen Menschen, die als Erste aus ihrer Familie studieren und/oder einen Migrationshintergrund haben.

Voraussetzungen
Engagement für die Gesellschaft, Identifikation mit den Werten der Sozialen Demokratie und überdurchschnittliche Leistungen.

Art der Förderung
Stipendiatinnen erhalten monatlich bis zu 752 Euro, die Berechnung erfolgt analog BAföG und richtet sich u.a. nach dem Einkommen der Eltern. Hinzu kommt eine monatliche Studienkostenpauschale von 300 Euro, die alle Stipendiat*innen zur freien Verfügung erhalten.

Bewerbungsfrist
Wintersemester: spätestens bis zum 31. Oktober 2022
Sommersemester: spätestens bis zum 30. April 2023

• Studienstiftung des deutschen Volkes

Allgemeines
Die Studienstiftung des deutschen Volkes ist das älteste und größte Begabtenförderungswerk in der Bundesrepublik Deutschland. Unterstützt finanziell und ideell. Gemeinsam erreichen sie mit ihren Stipendien 1 Prozent aller Studierenden in Deutschland

Wer kann sich bewerben?
Studierende an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland im ersten und zweiten Semester, in Verbindung mit einem Studierfähigkeitstest.

Voraussetzungen
Überdurchschnittliche Leistungen, gesellschaftspolitisches und soziales Engagement. Die Studienstiftung legt dabei vor allem Wert auf Leistungsbereitschaft und Motivation, Kommunikations- und Artikulationsfähigkeit, sowie ein breites Interessensspektrum.

Art der Förderung
Stipendiatinnen erhalten eine monatliche Studienkostenpauschale von 300 Euro. Zusätzlich kann man, abhängig von der finanziellen Situation der Familie, ein Lebenshaltungsstipendium von monatlich bis zu 752 Euro beziehen.

Bewerbungsfrist
Die Anmeldephase für den Auswahltest startet Januar 2023.

• Avicenna Studentenwerk

Allgemeines
Das Avicenna-Studienwerk ist das jüngste der staatlich anerkannten und geförderten Begabtenförderungswerke in Deutschland. Leistungsstarke und gesellschaftlich besonders engagierte muslimische Studierende und Doktorandinnen aller Fachrichtungen werden gefördert.

Wer kann sich bewerben?
Studierende an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland mit muslimischer Konfession.

Voraussetzungen
Überdurchschnittliche akademische Leistungen und soziales Engagement.

Art der Förderung
Stipendiatinnen können ein einkommensabhängiges Grundstipendium von bis zu 735 Euro im Monat erhalten. Allen Stipendiatinnen wird eine Studienkostenpauschale in Höhe von 300 Euro pro Monat gewährt.

Bewerbungsfrist
Wintersemester: 1. April 2023
Sommersemester: 1. Oktober 2022