“Das ist kein Bock, sondern unser Gartenbauminister”

EIN KOMMENTAR ZUM TRAUERSPIEL NSA-UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS UND SEINEN FOLGEN
Es ist nun 3 Jahre her, dass Edward Snowden seine eigene Sicherheit aufs Spiel gesetzt hat und die Welt über die permanente Massenüberwachung des Internets von Seiten der NSA und den sogenannten „five-eyes“, (Australien, Kanada, Neuseeland, UK und USA) informiert hat. Deutschland war das einzige Land auf der gesamten Erde welches dies als Anlass für die Errichtung eines Untersuchungsausschusses sah. Es galt dabei u. a. zu ermitteln „inwieweit Bundesregierung oder Nachrichtendienste von derartigen Praktiken Kenntnis hatten, daran beteiligt waren, diesen entgegenwirkten oder Nutzen
daraus zogen“. Der BND hatte damit ein Problem, denn wie sich bereits in der ersten öffentlichen Sitzung des Ausschusses herausstellte ist nach Meinung der drei geladenen Sachverständigen „die gesamte deutsche Auslandsaufklärung rechtswidrig“. Das war am 22. Mai 2014. Am 16. Februar 2017 wurde mit Bundeskanzlerin Angela Merkel die letzte Zeugin des Ausschusses gehört und damit endete die 66. öffentliche und damit auch abschließende Sitzung. Ein ganz besonderer Zeuge – der Zeuge, der eigentlich alles ins Rollen gebracht hat, – wurde am 8. Mai 2014 von allen 8 Ausschussmitgliedern als Zeuge Nummer 1 gewünscht, wurde aber nicht gehört. Es handelt sich dabei um Edward Snowden selbst. Derzeit lebt er immer noch in Russland mit einem temporären Asyl, unter Bedingungen die ihm allerhöchstens erlauben sehr diplomatisch formulierte
Kritik am russischen System zu äußern. Doch wenn alle Ausschussmitglieder sich
einig waren, dass es sich bei Snowden um den wichtigsten Zeugen handele, warum
wurde er nicht gehört? Die Problematik entbrannte darüber. wie man ihn denn
vernehmen könnte. Würde man Snowden mit einem Flugzeug nach Berlin bringen,
im Bundestag vernehmen und anschließend wieder nach Russland schicken, stellt
das in den Augen der Bundesregierung ein Problem dar. Für Snowden würde sich
die Möglichkeit einen Asylantrag zu stellen eröffnen, was ihm auf dem Boden der
deutschen Botschaft im russichen Exil in Moskau bislang verwehrt blieb. Außerdem
bereiten die USA Anklage gegen den „Verräter“ Snowden vor und möglicherweise
müssten deutsche Behörden ihn dann ausliefern. Deswegen hat das deutsche Justizministerium den Auftrag bekommen die Rechtslage zu analysieren und vermochte bis zum Abschluss der Beweisaufnahme des Ausschusses bedauerlicherweise noch
kein Urteil darüber zu fällen, ob man ihn einladen könne. Die Mühlen des Justizministeriums mahlen nun aber auch mal echt langsam. Die Große Koalition schlug daher vor, dass man doch einfach eine Videokonferenz mit Snowden einrichten könnte,
um ihn auf diese Weise zu vernehmen.Die Opposition sprach sich dagegen aus, denn unter seinen Asylbedingungen könne Snowden sich wie gesagt nicht frei aussprechen.
Die unausgesprochene Wahrheit ist aber, dass 6 der 8 Mitglieder des Ausschusses
Teil der Regierungsfraktion sindund die Bundesregierung schlicht und ergreifend
kein Interesse daran hat die amerikanischen Verbündeten zu brüskieren, indem sie einen „Verräter“ zu sich einlädt. Ob dadurch der Ausschuss überhaupt das Ziel, wofür er eingerichtet wurde erreichen kann, ist dem untergeordnet. Im Gegenteil, Verfassungsschutz-Chef Maaßen besaß überdies die bodenlose Dreistigkeit die These in den Raum zu stellen, dass Snowden womöglich ein russischer Agent sein könnte. Damit ignoriert er die offensichtliche Gelegenheit für den russischen Präsidenten Putin sich durch die Aufnahme von Edward Snowden als Verteidiger von Freiheitsrechten inszenieren zu können, die USA als Unrechtsstaat zu diskreditieren und die erneute Handlungsunfähigkeit der EU zu demonstrieren. Dem Ausschuss wurden auch sonst einige Steine in den Weg gelegt, denn es wurden nur Informationen gewährt über bereits abge schlossene Operationen des BNDs und auch nur jene die in Kooperation mit den five-eyes stattfanden. Nichtsdestotrotz konnte der Ausschuss einige interessante Details der illegalen Arbeit des BNDs offenlegen, darunter durchaus interessante Auffassungen von geltendem Recht. Beispielsweise hat der BND sich das Recht zugesprochen alle Kommunikation über Satelliten abzufangen, denn nach der sogenannten „Weltraumtheorie“ befinden sich die Satelliten nicht auf deutschem Boden, sondern im Weltraum. Dort gelte das Grundgesetz nicht und deswegen wird die Kommunikation die über den Weltraum verläuft auch nicht mehr vom Grundgesetz geschützt. Man beachte dabei, dass laut BND nicht die Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland den Schutz des Grundgesetzes genießen, weswegen ihre Kommunikation vor dem Einfluss des Staates geschützt sei, sondern die Kommunikation der Bürger genießt dieses Recht und zwar nur auf dem Geltungsbereich des Grundgesetzes. Wobei man diese Annahme ebenfalls einschränken muss, denn der BND hat sich noch eine weitere Theorie erdacht, nämlich die des „virtuellen Auslands“. Das bedeutet, dass der Internetknotenpunkt De-CIX in Frankfurt am Main, dessen Kabel auf deutschen Boden verlegt sind, nicht als Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes anerkannt werden muss, da dies ja das Internet sei. Das Internet ist somit nicht nur Neuland, sondern auch „virtuelles Ausland“ und darf deswegen nach BND-Logik nach Gutdünken überwacht werden. Wenn ich wollte, könnte ich seitenweise über den mehrfachen Rechtsbruch des BND sprechen (wenn es euch interessiert, dann schaut mal den von netzpolitik.org geleakten Bericht der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff (CDU) an, nachdem der BND 18 schwerwiegende Rechtsverstöße begangen haben soll). Das möchte ich aber an dieser Stelle nicht. Ich bin mir darüber im Klaren, dass der Hauptgrund, weswegen die Bevölkerung die allumfassende Massenüberwachung höchstens mit leichten Bauch-schmerzen hinnimmt, die Angst vor dem Terror ist. Seit 9/11 ist Terror einer der größten Ängste der westlichen Welt geworden und die Attentäter kamen uns immer näher. Spätestens seit den Anschlägen in Paris ist der Terror kein arabisches Problem mehr, sondern wir alle könnten zu Opfern werden. Vor diesem schrecklichen Szenario, das kaum jemanden mehr kalt lässt, wird das Bedürfnis nach dem Gefühl der Sicherheit immer dominanter. Das ist der Grund, weswegen Regierungen den Geheimdiensten, die das Versprechen geben uns vor Terror zu schützen, immer mehr Kompetenzen zugestehen. Der NSA-Untersuchungsausschuss hat aber einiges zutage gefördert, was mit diesem Versprechen nicht vereinbar ist. Warum zum Beispiel überwacht der BND hochrangige Politiker aus EU, Nato und UNO? Welche Gefahr geht vom Kinderhilfswerk UNICEF aus? Welchen Anschlag könnte der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag planen? Stecken das Rote Kreuz, Oxfam und die Welthungerhilfe mit dem IS unter einer Decke? Verfolgen Unternehmen wie Lockheed, EADS und Eurocopter geheime Weltherrschaftspläne denen der BND auf der Spur ist? Sind Journalisten genauso gefährlich wie Terroristen oder warum wurden Mitarbeiter von BBC, New York Times und Reuters überwacht? Wird der IS uns bald mit explodierenden Vögeln angreifen oder warum hält der BND es für notwendig Angry Birds zu überwachen? Selbstverständlich nicht. Es ist doch sonnenklar, worum es geht. Es geht um Macht. Je mehr der BND über hochrangige Entscheidungsträger in Erfahrung bringen kann, desto sicherer kann die deutsche Regierung bei internationalen Konferenzen auftreten. Dieses Wissen kann in besonderen Fällen auch benutzt werden, um Personen öffentlich zu denunzieren. Denn jeder hat etwas zu verbergen. Denn erstens zeichnet sich Privatsphäre dadurch aus, dass man selbst das Recht hat zu entscheiden, was man öffentlich macht und was nicht, und zweitens sind Werte und Normen nichts Unumstößliches, sondern ständig im Fluss. Beispielsweise war für unsere Großeltern das Tragen von Pelztiermänteln noch ein Statussymbol, aber aus Tierschutzgründen wurden Pelze weitestgehend geächtet. Das bringt mich zu meinem nächsten, allgemeineren Punkt. In den USA wurde bereits Donald Trump zum Präsidenten gewählt, in Frankreich werden Marine Le Pen realistische Chancen eingeräumt die Wahl zu gewinnen und obwohl es in Deutschland derzeit so aussieht, als wäre die AfD weit vom Kanzleramt entfernt, können wir die Hände nicht in den Schoß legen. Es mag sein, dass wir unseren bisherigen Regierungs chefs so sehr vertraut haben, dass wir ihnen Rechte einräumen würden, die über die Verfassung hinausgehen. Das Grundgesetz wurde aber aufgrund der Erfahrung des NS-Regimes als Schutz der Bürger vor dem Staat eingerichtet und wurde so konstruiert, dass unser Land auch eine Legislaturperiode von antidemokratischen Regierungen überstehen kann. Was aber durch die Angst vor Terror eingerichtet wird ist eine Infrastruktur, die von ebenjenen Regierungen die jederzeit ins Amt gewählt werden könnte, hervorragend ausgenutzt werden kann. Im Februar 2012 hat der US-Kongress dem Präsidenten die Erlaubnis erteilt, Drohnen über amerikanischem Boden fliegen zu lassen. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass der Kongress der Person Barack Obama vertraue und deswegen keine Bedenken habe. Nun ist aber Donald „take out their families“ Trump zum Präsidenten gewählt worden. Ein Mann, der in einer Woche so viele Drohnenangriffe in Jemen befohlen hat wie Barack Obama in einem Jahr (Grundlage für die Auswahl der Ziele sind im Übrigen Metadaten, aber das nur nebenbei). Eine Bundeskanzlerin Frauke „Schießbefehl an den Grenzen“ Petry könnte diese Überwachungsinfrastruktur gut für ihre Ziele missbrauchen. Obendrein begehen die westlichen Nationen auf diesem Weg einen weiteren fatalen Fehler. Staaten wie Russland und China errichten immer totalitärere Überwachungsmaschinerien und können sich dabei auf uns berufen. Auf diese Weise beginnen moralische Zersetzungsprozesse, denn mit Blick auf Guantanamo kann Putin seine eigenen Menschenrechtsverletzungen relativieren, ein Fingerzeig auf die NSA genügt damit China Bespitzelungen unliebsamer Oppositioneller verteidigen kann und Erdogan kann auf das Abhören von Journalisten durch den BND verweisen und sagen er gehe lediglich einen Schritt weiter. Die Ursache dieses Problems ist eine Täuschung, ein falsches Versprechen. Geheim-dienste behaupten mit mehr Überwachung für mehr Sicherheit zu sorgen, obwohl sie dabei eigentlich ihre eignen Interessen vertreten. Wohlfeil bei dieser Täuschung ist, dass jeder verübte Anschlag Wasser auf den Mühlen der Geheimdienste darstellt, denn dem Überwachungsnarrativ zufolge würden weitreichendere Kompetenzen den Anschlag verhindern können. Dies ist jedoch nicht überprüfbar und ist somit kein Argument, sondern ein Nicht-Argument.
Die Angst vor Arbeitslosigkeit hatte in der Vergangenheit immer Vorrang vor Mindestlohn, Umweltschutz und Lohnerhöhungen, nun hat die Angst vor Terror Vorrang vor Bürgerrechten bekommen. Aber anstatt nach Lösungen zu suchen, um Menschen zu verbinden, greifen Politiker zu nationalistisch egoistischen Maßnahmen, indem sie ihren eigenen Geheimdiensten Mittel zur Totalüberwachung in die Hand geben, um alle Menschen jederzeit abzuhorchen, anstatt zusammen an einem Strang zu ziehen, indem nur wirklich Verdächtige gezielt überwacht werden. So läuft aber Politik leider nicht. Angesichts der Rechtsbrüche des BNDs die der Untersuchungsausschuss entlarvt hat, bekam die Bundesregierung den genialen Einfall diese illegalen Praktiken kurzerhand zu erlauben, dem BND sogar einen weitaus größeren Spielraum einzuräumen und ihnen obendrein noch 300 Millionen Euro mehr pro Jahr zu vermachen. Ich glaub‘, ich schau mal nach, ob ich nicht vielleicht doch bei Mars One einen Platz finden kann.