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Ewig leben

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Für Martha ist der Avatar ihres verstorbenen Partners Ash, der tiefgefroren angeliefert und in der Badewanne aufgetaut wurde, anfangs gewöhnungsbedürftig. (Quelle: Netflix)
Für Martha ist der Avatar ihres verstorbenen Partners Ash, der tiefgefroren angeliefert und in der Badewanne aufgetaut wurde, anfangs gewöhnungsbedürftig. (Quelle: Netflix)

Black Mirror, Staffel 2, Folge1: Durch einen Unfall verliert Martha, eine junge Frau, die in einem englischen Landhaus als Illustratorin arbeitet, ihren Freund Ash. Martha versinkt daraufhin in Trauer und Einsamkeit, bis sie eines Tages von einer neuen Möglichkeit hört, ihren verstorbenen Freund zurückzubekommen: Sie lässt sich eine humanoide Puppe liefern, die dem echten Ash nicht nur aufs Haar gleicht, sondern – basierend auf sämtlicher Kommunikation und Interaktion, die Ashs Handy zu dessen Lebzeiten „mitgehört“ hat – sein Sprachmuster originalgetreu nachahmt. (Spoiler-Alarm! Martha wird nicht glücklich mit dem digitalen Ash, der die ganzen Schwächen, das Menschliche nicht mehr hat, sondern dessen künstliche Intelligenz ständig Martha um Feedback fragt und in dieser Selbstoptimierung langweilig, ein bisschen gruselig und eben doch nicht wie der echte Ash wirkt.)

Eine Portion Science gepaart mit einer Prise Fiction: Die Macher von Black Mirror spielen gern mit ethischen Fragen, die durch neue Technik in nicht allzu ferner Zukunft aufgeworfen werden könnten und deren Antworten noch nicht bekannt sind. Natürlich führt es nicht selten zu Drama, finden sich die Charaktere in Dystopien wieder. Ein Beispiel ist Frage der Unsterblichkeit eines digitalen Ichs. Dies ist das eine Extrem, in dem es in diesem Artikel gehen soll. Das andere, das freiwillige vorzeitige Beenden des Lebens, ist in einigen Nachbarländern Deutschlands bereits erlaubt. Verlängerung des Lebens als digitaler Klon auf der einen, Sterbehilfe auf der anderen Seite – hier eine Übersicht darüber, was schon möglich ist und was vielleicht auf uns zukommen wird.

Lebenserhaltene Maschinen: „On“ oder „Off“? In den Niederlanden oder der Schweiz ist es legal, solche Maschinen ausschalten zu lassen. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere Aussichtslosigkeit auf Genesung. Ein entsprechendes Gutachten muss von einem Arzt erstellt und von einem zweiten bestätigt werden. In den Niederlanden steigt die Zahl derjenigen, die sich beim Sterben helfen lassen, jedes Jahr an. Mittlerweile hat sich sogar Kritik am liberalen Umgang mit dem Tod geregt: Manche Ärzte klagen unter dem Druck, auch bei weniger schwerwiegenden oder umstrittenen (z. B. psychischen) Leiden ein Gutachten ausstellen zu müssen. Deutsche, für die das Leben eine einzige Qual geworden ist, müssen also einfach über die Grenze, um dem Leid ein Ende zu setzen? Nicht ganz, denn die hiesige Gesetzgebung unterscheidet zwischen verschiedenen Arten der Sterbehilfe: Es gibt passive, indirekte und aktive Sterbehilfe sowie Beihilfe zur Selbsttötung. Nur die aktive ist nach §216 des Strafgesetzbuchs eine Straftat. Bei passiver Sterbehilfe müssen auch deutsche Ärzte keine strafrechtliche Verfolgung fürchten, insbesondere dann, wenn eine Patientenverfügung vorliegt. Diese Form könnte vereinfacht als „Sterbenlassen“ bezeichnet werden. Da die künstliche Verlängerung des Lebens durch Maschinen als unnatürlich angesehen werden kann, wenn der Kranke keine Aussicht auf Besserung zeigt, unter starken Schmerzen leidet oder nicht mehr bei Bewusstsein ist, scheint diese Gesetzesauslegung sinnvoll. Zu empfehlen ist, mit seinen engsten Angehörigen dieses heikle Thema anzusprechen und Absprachen zu treffen. 

Die überwiegende Mehrheit wird hoffentlich zum Lebensende nicht unerträglich und unheilbar leiden. Vielmehr wird es sicher manchen geben, dem das Ende zu früh erscheint. Oder es gibt Angehörige (wie Martha), die sich mit dem Abschied derart schwertun, dass das Zurückholen eines Verstorbenen in Form eines digitalen Klons nicht mehr wie ein Hirngespinst aus dem Silicon Valley, sondern wie eine ernstzunehmende Alternative erscheint. Erste Firmen haben bereits Prototypen präsentiert, ein Vorreiter war das mittlerweile nicht mehr existierende amerikanische Unternehmen Intellitar („Intelligent Avatar“). Andere Firmen, wie zum Beispiel eterni.me, haben die Idee aufgegriffen. Die Software funktioniert ähnlich wie ein Sprachassistent (Siri, Alexa, etc.): Hinterbliebene können mit einem Computer reden, wobei dieser sowohl das Sprachmuster im Hinblick auf Klang, Dialekt usw., als auch den gedanklichen Inhalt nachahmt. Je mehr Input derjenige, der sich digital konservieren möchte, dem Programm angefüttert hat, desto eher entspricht sein Avatar der realen Person. 

Den Charakter eines Menschen täuschend echt zu simulieren, das wird wohl irgendwann möglich sein. Vielleicht wird es auch Avatare geben, bestehend aus künstlichen Knochen, mit synthetischer Haut und Haar, denen man diese Simulation als eine Art Software einpflanzt und die dann echte Menschen in unserer Welt ersetzen. Wie den guten Ash. Völlig unklar ist, wie zum Beispiel damit umgegangen werden müsste, wenn ein solcher Avatar eine Straftat verübt. Ihn ins Gefängnis zu stecken macht nicht wirklich Sinn, denn als Maschine, die er letztlich ist, empfindet er keine Langweile, zumindest keine echte. Nur eine solche, die ihm von einem Algorithmus angelernt wurde. Oder macht es vielleicht gerade Sinn, weil eine Haft als ultimative Läuterung genau richtig ist für eine nach Feedback gierende KI? So würde sie ziemlich leicht lernen, was sie falsch gemacht hat. Oder verüben digitale Klone keine Verbrechen? Dann wären sie wiederum schlechte Kopien ihrer realen Vorbilder, zumindest solcher, in denen Gewalt und Hass vorhanden ist. Das Gedankenlabyrinth hat nun für Sie geöffnet.

Was, wenn man nun den Spieß umdreht? Was, wenn die Gehirnforschung soweit voranschreitet, dass es möglich ist, das „Selbst“ eines Menschen zu extrahieren und wiederum in eine Simulation einzubauen? Dies böte die Möglichkeit, alles Versäumte in einer virtuellen Welt nachzuholen oder es zumindest zu probieren. Vielleicht kommt gar eine Mischung aus den beiden Extremen: Der physische Körper hängt am Nahrungstropf, an der Verdauung liegt ein Katheter. Zellverjüngungskuren verlangsamen den Alterungsprozess. Gleichzeitig ist das Bewusstsein eingetaucht in die fantastischsten Maps: an unberührten Stränden, in paradiesischen Städten, im Weltall. Oder auch in einem Autobahn-Simulator. Je nach Gusto. Oder vielleicht sollten wir aber auch die Vergänglichkeit des Lebens anerkennen.

Andreas Jäger