Catcalling – warum dieses Thema einen Platz im Strafgesetz verdient


Trigger-Warnung: (Verbale) sexuelle Belästigung
Sprüche wie „Hey Süße, dich würde ich gern mal so richtig durchnehmen“ oder „Ich wette, keiner könnte dich so befriedigen wie ich“, fallen unter den Begriff „Catcalling“. Gemeint ist damit jegliche Art verbaler sexueller Belästigung. Dies geschieht auf den Straßen verschiedenster Städte nahezu täglich – auch hier in Würzburg. Ob auf dem Weg zum Einkaufen, zum Sport, zu Freunden oder zum Club: Catcalling ist keine Seltenheit, doch es kann fatale Auswirkungen haben. Genau deshalb sollte es zum Straftatbestand werden. Antonia Quell ist 20 Jahre alt und studiert Medienmanagement an der Fachhochschule Würzburg. Als eine Freundin ihr erzählt, dass Catcalling in Frankreich strafbar ist, stellt sich ihr die Frage, warum das in Deutschland nicht auch schon lange der Fall ist. Nach ausführlicher Recherche zum Thema und zur Gesetzeslage, startet sie im August 2020 mithilfe eines Freundes eine Petition. Ihr Ziel: Catcalling soll auch in Deutschland strafbar werden. Ich habe Antonia gefragt, ob sie mir das Ganze genauer erklären kann, um klar zu machen, warum dieses Thema so wichtig ist.
Das wahrscheinlich häufigste Gegenargument in der Catcalling-Debatte: „Das sind ja nur Worte – die tun ja nicht weh! Meistens ist das nur ein Flirt, wenn nicht sogar ein Kompliment.“ Was spricht dagegen?
Catcalls zielen nie darauf ab, dem Empfänger oder der Empfängerin etwas Gutes zu tun, sondern sind dafür da, das Selbstwertgefühl des Senders oder der Senderin zu stärken. Durch Catcalling werden Betroffene objektifiziert. Catcalling greift die sexuelle Selbstbestimmung an. Es ist unser aller Recht zu entscheiden, wann, wo, mit wem und in welchem Ausmaß wir mit einer Person in (sexuellen) Kontakt treten wollen. Catcalling ist also nicht einfach verletzend und blöd, sondern greift ein Rechtsgut an, das angeblich vom Gesetz geschützt wird. Ganz einfache Merkregel: Alles, was ich nicht mit ‚Danke‘ beantworten kann, war kein Kompliment und alles, was ich mich nicht traue, meiner Mutter ins Gesicht zu sagen, kann auch kein Kompliment gewesen sein.
Wie können Catcalls dann von Flirts unterschieden werden?
Catcalling erschöpft sich aus einem sexuellen Bezug. Alles, was keinen sexuellen Bezug hat, kann auch keine sexuelle Belästigung sein. Jede:r von uns hat ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Sexuelle Selbstbestimmung ist die Freiheit, bestimmen zu dürfen, wann, wo, wie und ob überhaupt ich mit einer Person in sexuellen Kontakt treten möchte. Spricht mich also eine fremde Person in sexuell konnotierter Weise an, dann ist davon auszugehen, dass da kein Einverständnis bestand. Wir kennen uns ja nicht. Was Menschen, die sich kennen, einvernehmlich machen und wie sie miteinander reden – das ist alles privat, Geschmackssache und meilenweit vom Thema Catcalling entfernt. Also: Fremde Personen spricht man nicht in sexuell konnotierter Weise an, weil man sich da des Einvernehmens nicht sicher sein kann. Flirten geht auch ohne Kommentare zu Geschlechtsmerkmalen, Hinterherhupen, Pfeifen, Verfolgen und Bedrängen. Ziemlich sicher.
Übrigens: Im Arbeitsrecht kann verbale sexuelle Belästigung ein Kündigungsgrund sein. Eine Abgrenzung ist also definitiv möglich.
Angenommen, die Petition ist erfolgreich und Catcalling wird unter Strafe gestellt: Wie kann die Beweislast dann geklärt werden?
Einige gaben an, dass Frankreich beispielsweise Catcalling nur unter Strafe stellt, wenn ein:e Polizist*in dies bezeugen kann. Daher die Frage: Wie beweisen Opfer, dass die Tat vorgefallen ist, bzw. wie beweisen unrechtmäßig Beschuldigte ihre Unschuld? Das Problem der Nachweisbarkeit haben wir bei vielen Sexualstraftaten. Vergewaltigungen, sexuelle Belästigung und Beleidigungen – alles schwer nachweisbar und trotzdem strafbar. Wie die genaue Umsetzung dann aussieht, das sollen Menschen planen, die das viel besser können als ich. Menschen, die das beruflich machen. Ohne Beweise keine Verurteilung. Jemandem fälschlicherweise eine „Catcall-Tat“ anzuhängen, wäre also ungefähr genauso schwierig, wie jemandem einen Diebstahl in die Schuhe zu schieben. Im Zweifel für den Angeklagten oder die Angeklagte.
Für Antonia ist das Wichtigste an ihrer Initiative, dass über das Thema verbale sexuelle Belästigung offen geredet und diskutiert wird. Ihre Petition ist aber nicht nur von symbolischer Bedeutung: „Unser Strafgesetz ist lückenhaft im Hinblick auf verbale sexuelle Belästigung und das muss sich ändern. Das Wichtigste wird es wohl sein, dass jede:r die Transferleistung erbringt, sich in die Rolle der Betroffenen zu versetzen. Gerade weil die meisten Menschen an den Hebeln der Justiz weniger betroffen sind und Catcalling von einigen gar nicht als Problem gesehen wird“, sagt sie. Die Petition wurde beim Petitionsausschuss eingereicht. Dieser berät demnächst über das Thema. Nun heißt es hoffen, dass Antonias Stimme gehört wird.