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DIE GESCHICHTE UNSERER UNIVERSITÄT 2: Von Weinbergen, Gerichtsbarkeit und dem Universitätsgefängnis

Blogvon Nele Jahrsdörfer

Die erstaunliche Welt der alten Universität Würzburg

Universitäten als Körperschaften mit eigener Gerichtsbarkeit, Studenten im Karzer und Weinberge im Besitz der Hochschule – was klingt wie ein Historienfilm, war an der JMU jahrhundertelange Realität. Und Spuren davon gibt es bis heute.

Als ich das erste Mal gehört habe, dass die JMU bis heute Ländereien und landwirtschaftliche Flächen besitzt, war ich ehrlich überrascht. Seminarräume, Bibliotheken, Mensen – klar. Aber Weinberge? Der Grund dafür liegt mehrere Jahrhunderte zurück.

Im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit war eine Universität nämlich weit mehr als ein Ort der Wissensvermittlung. Sie war eine eigenständige Körperschaft mit besonderen Rechten, eigener Verwaltung – und eigenem Besitz. „Mittelalterliche Universitäten waren keine staatlichen Behörden wie heute“, erklärt Dr. Marcus Holtz, Leiter des Universitätsarchivs. „Sie hatten eigene Privilegien, eigene Einnahmenquellen und eigenen Grundbesitz.“

Zur Universität Würzburg gehörten deshalb Höfe, Felder und Weinberge. Aus diesen Einkünften finanzierte sich der Lehrbetrieb – unabhängig von Stadt oder Landesherrn. „Dass die JMU auch heute noch landwirtschaftliche Güter besitzt, geht direkt auf diese Zeit zurück“, so Holtz. Viele andere Traditionsuniversitäten haben diesen Besitz im Lauf der Jahrhunderte verloren, Würzburg nicht vollständig.

Eine Universität als Richter

Noch ungewöhnlicher wirkt aus heutiger Sicht die eigene Gerichtsbarkeit der Universität. Neben städtischen und kirchlichen existierten universitäre Gerichte, die für Angehörige der Hochschule zuständig waren.

„Professoren und Studenten hatten einen besonderen rechtlichen Status“, erläutert Holtz. Sie waren von bestimmten Abgaben befreit und wurden bei kleineren Vergehen nicht von der Stadt, sondern von der Universität selbst belangt. Frauen waren davon ausgeschlossen – schlicht, weil sie damals leider nicht studieren durften.

Diese Sonderrechte bestanden bis um 1800. Mit der Säkularisierung und dem Übergang der Universität an Bayern wurde die Gerichtsbarkeit zentralisiert. „Ab diesem Zeitpunkt durfte die Universität im Wesentlichen nur noch Disziplinarstrafen verhängen“, so Holtz.

Und ja – es gab einen Karzer

Zu dieser Disziplinargewalt gehörte auch der Karzer, ein universitätseigenes Gefängnis. Studierende konnten dort für Regelverstöße festgesetzt werden – etwa für unerlaubte Duelle, nächtliche Ruhestörungen oder andere Verstöße gegen die universitäre Ordnung.

Im 19. Jahrhundert verlor der Karzer jedoch zunehmend seinen Schrecken. „Ein Karzeraufenthalt gehörte fast schon zur studentischen Biografie“, erklärt Holtz. Die Haft war zeitlich begrenzt und offenbar nicht immer streng überwacht. „Der für den Karzer zuständige Universitätsbedienstete war nicht durchgehend rigoros“, berichtet Holtz weiter. Zeitgenössische Berichte deuten darauf hin, dass Essen und Getränke den Weg zu den Inhaftierten fanden – und gelegentlich sogar Besuch. Wer weiß vielleicht gab es ja sowas wie kleine Karzerpartys.

Was ursprünglich als Strafe gedacht war, entwickelte sich so zu einem eigenwilligen Teil studentischer Alltagskultur. Romantisch war das nicht, aber auch kein Hochsicherheitsgefängnis.

Was davon geblieben ist

Heute ist von der einstigen rechtlichen Sonderstellung wenig übrig. Die Universität verfügt nur noch über klar geregelte disziplinarische Mittel. Der historische Besitz hingegen ist weiterhin sichtbar.

Die Geschichte der JMU zeigt damit eine Universität, die einst zugleich Bildungsinstitution, Rechtsraum und Wirtschaftsbetrieb war – mit Weinbergen und eigenen Arrestzellen. Eine Vergangenheit, die den heutigen Universitätsalltag in neuem Licht erscheinen lässt.