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stuv – Studierendenvertretung der Universität Würzburg

Studierende dürfen die Förderung ihres eigenen Projekts nicht beantragen – Bayerische studentische Tagung reicht Klage ein

Pressemitteilung

Bayerisches Hochschulrecht macht eine Drittmittelförderung für Studierende praktisch unmöglich. Die Initiative Engagiert Denken geht vor das Verwaltungsgericht Köln.


Mit rund 120 Teilnehmenden aus ganz Deutschland fand 2026 in Würzburg die studentische Tagung Engagiert Denken statt. Vom 7. bis 9. April 2027 soll sie zum zweiten Mal stattfinden, und zwar zum Thema "Wissenschaft für Demokratie". Eine beantragte Förderung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) wurde am 10. Juli 2026 abgelehnt. Die Begründung: Es handle sich nicht um eine studentische Initiative, sondern um eine Veranstaltung der Hochschule.

Ehrenamtlich organisiert, formal nicht antragsberechtigt

Die Tagung wird ausschließlich von Studierenden ehrenamtlich konzipiert und durchgeführt. Antragsberechtigt sind laut Förderrichtlinie jedoch nur auf Dauer angelegte studentische Verbände und rechtsfähige Organisationen. In allen Bundesländern, bis auf Bayern kann der AStA oder eine andere rechtsfähige Studierendenvertretung solche Anträge stellen. In Bayern gibt es keine solche verfasste Studierendenschaft und damit keine rechtsfähige Studierendenvertretung. Auf Anraten des vom BMFTR beauftragten Projektträgers DLR wurde der Antrag daher stellvertretend über die Universität gestellt. Das wird der Initiative nun als Ablehnungsgrund entgegengehalten.

"Wir haben den Antrag in Absprache mit den zuständigen Stellen gestellt", sagt Freya Staab, Mit-Organisator*in der Tagung. "Die Ablehnung wirft die Frage auf, ob studentische Organisationen in Bayern diese Förderung überhaupt beantragen können."

Klage mit Grundsatzcharakter

Die Initiative hat Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln erhoben. Aber auch hier droht das formale Hindernis: Das BMFTR reagiert damit, die Klagebefugnis in Frage zu stellen. Bayerische Studierende wären damit doppelt ausgeschlossen, bei der Förderung und beim Rechtsschutz.

"Hier geht es um mehr als unsere Tagung", sagt Ingo Heide - Mit-Organisator der Tagung. "Es geht um die Frage, ob Studierende in Bayern bei Bundesförderungen gleichbehandelt werden und ob sie ihre Rechte überhaupt gerichtlich geltend machen können. Wir bitten das Gericht, diese Frage sachlich zu prüfen."

Forderung: Rechtssichere Regelungen für Bayern

Engagiert Denken erwartet die Gleichberechtigung Bayerischer Studierendeninitiativen bei der Beantragung bundesweiter Drittmittel. "Wir sehen hier das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst in der Verantwortung, rechtssichere Regelungen für uns Bayerische Studierende zu schaffen", sagt Mit-Organisator Henry Mörtl.

Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) bekräftigt, dass studentisches Engagement in Bayern bei bundesweiten Förderprogrammen nicht benachteiligt werden darf. "Bayerische Studierendenvertretungen müssen deshalb die gleichen rechtssicheren Voraussetzungen und Zugangsmöglichkeiten zu Fördermitteln erhalten wie Studierendenvertretungen anderer Bundesländer“, so die Sprecher*innen des BayStuRa.

Die Tagung findet statt

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens kann die Tagung 2027 dank universitätseigener Studienzuschüsse stattfinden. Der Call for Participation läuft noch bis zum 1. Dezember 2026. Studierende aller Fachrichtungen sind eingeladen, eigene Beiträge einzureichen, die sich damit auseinandersetzen, was Wissenschaft und Studierende zur Stärkung unserer Demokratie beitragen können.

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Studentische Tagung "Engagiert Denken"

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