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stuv – Studierendenvertretung der Universität Würzburg

Hochschulwahlen

Nächste Wahl: Juni 2027

Die genauen Termine legt das Wahlamt im Frühjahr fest. In der Wahlwoche findest du hier den Link zum Wahlportal.

Zum Wahlamt

Einmal im Jahr wählst du, wer dich an der Uni vertritt: in deiner Fachschaftsvertretung, im Fakultätsrat, im Studierendenparlament und im Senat. Die Wahl läuft online und dauert fünf Minuten. 2026 haben das 19,74 Prozent der Studierenden gemacht. Wer wählt, entscheidet für alle mit.

Bei den Hochschulwahlen füllst du drei Stimmzettel aus. Damit besetzt du vier Gremien, denn aus der Fakultätsratswahl entsteht auch deine Fachschaftsvertretung.

Gremium

Sitze für Studierende

Deine Stimmen

Amtszeit

Senat

2

2

1 Jahr

Fakultätsrat deiner Fakultät

2 (Medizin und Humanwissenschaften: 4)

2 (Medizin und Humanwissenschaften: 4)

1 Jahr

Fachschaftsvertretung

mindestens 7

ergibt sich aus der Fakultätsratswahl

1 Jahr

Studierendenparlament

20 direkt gewählt (von 42)

20

1 Jahr

Wo deine Stimmen landen. Zum Vergrößern anklicken.

Wer wählt wen?

  • Alle Studierenden wählen die zwei Senatsmitglieder und die zwanzig Listenmitglieder des StuPa.
  • Die Studierenden jeder Fakultät wählen ihre zwei Fakultätsratsmitglieder (Medizin und Humanwissenschaften: vier) und damit ihre Fachschaftsvertretung.
  • Der Fachschaftenrat wählt die Studierenden in den Kommissionen für die zentralen Studienzuschüsse und in der Erweiterten Universitätsleitung.
  • Das StuPa wählt danach den Sprecher*innenrat, die Gleichstellungsbeauftragten, das 6er-Gremium für die Studienzuschüsse, die Delegationen für BayStuRa und fzs, die Vertretungen im Studierendenwerk und die Referatsleitungen.

Fachschaftsvertretung

Die Fachschaftsvertretung ist deine Vertretung vor Ort. Sie berät zu Studienfragen, organisiert Erstsemesterbegrüßungen, Lernräume und Feiern und sitzt in den Kommissionen der Fakultät. Sie entsteht aus derselben Wahl wie der Fakultätsrat: Die zwei Personen mit den meisten Stimmen ziehen in den Fakultätsrat ein und leiten als Fachschaftssprecher*in und Stellvertretung die Fachschaftsvertretung. Zu ihr gehören außerdem die nächsten in der Reihenfolge ihrer Stimmen. Wie groß sie ist, hängt von der Zahl der Studierenden der Fakultät ab, mindestens sind es sieben. → Zu den Fachschaften

Fakultätsrat

Jede der zehn Fakultäten hat einen Fakultätsrat. Er entscheidet über die Angelegenheiten der Fakultät, zum Beispiel Studien- und Prüfungsordnungen und Berufungen. Zwei der Mitglieder sind Studierende (Medizin und Humanwissenschaften: vier), gewählt von den Studierenden der jeweiligen Fakultät. Je zwei pro Fakultät bilden zusammen den Fachschaftenrat. → Zur Seite Fachschaftenrat

Studierendenparlament

Das Studierendenparlament ist das beschlussfassende Organ der Studierendenvertretung. Es hat 42 stimmberechtigte Mitglieder: zwanzig, die du bei der Hochschulwahl direkt über Listen wählst, die zwanzig Mitglieder des Fachschaftenrats und die beiden studentischen Senatsmitglieder. Das StuPa beschließt, wofür die Studierendenvertretung ihre Mittel einsetzt, welche Positionen sie vertritt und welche Referate es gibt, und es wählt den Sprecher*innenrat, der die Beschlüsse umsetzt. → Zur Seite StuPa · Wie die Studierendenvertretung aufgebaut ist

Senat

Der Senat beschließt die Satzungen der Universität, also auch alle Studien- und Prüfungsordnungen. Er nimmt Stellung zu Berufungen von Professor*innen und entscheidet nach Stellungnahme des Universitätsrats über die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen. Zwei der Senatsmitglieder sind Studierende, gewählt von allen Studierenden der Universität.

Die beiden studentischen Senatsmitglieder haben eine Sonderrolle: Sie sitzen kraft Amtes auch im Universitätsrat, im Studierendenparlament und im Sprecher*innenrat. Wer hier gewählt wird, hat das breiteste Mandat, das es für Studierende an dieser Universität gibt. → Zur Seite Senat

Studierendenentscheid

Manchmal steht auf dem Wahlzettel noch etwas: ein Studierendenentscheid. Dann stimmen alle Studierenden über eine Ja-Nein-Frage ab, die in den Aufgabenbereich der Studierendenvertretung fällt. Zustande kommt er, wenn fünf Prozent der Wahlberechtigten ihn beantragen oder das StuPa ihn mit Zweidrittelmehrheit beschließt. Stimmen mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten mit der Mehrheit, wirkt das Ergebnis wie ein StuPa-Beschluss und bindet die Studierendenvertretung ein Jahr lang. → Rechtliche Grundlagen