Hochschulwahlen
Nächste Wahl: Juni 2027
Die genauen Termine legt das Wahlamt im Frühjahr fest. In der Wahlwoche findest du hier den Link zum Wahlportal.
Zum WahlamtEinmal im Jahr wählst du, wer dich an der Uni vertritt: in deiner Fachschaftsvertretung, im Fakultätsrat, im Studierendenparlament und im Senat. Die Wahl läuft online und dauert fünf Minuten. 2026 haben das 19,74 Prozent der Studierenden gemacht. Wer wählt, entscheidet für alle mit.
Bei den Hochschulwahlen füllst du drei Stimmzettel aus. Damit besetzt du vier Gremien, denn aus der Fakultätsratswahl entsteht auch deine Fachschaftsvertretung.
Gremium | Sitze für Studierende | Deine Stimmen | Amtszeit |
|---|---|---|---|
Senat | 2 | 2 | 1 Jahr |
Fakultätsrat deiner Fakultät | 2 (Medizin und Humanwissenschaften: 4) | 2 (Medizin und Humanwissenschaften: 4) | 1 Jahr |
Fachschaftsvertretung | mindestens 7 | ergibt sich aus der Fakultätsratswahl | 1 Jahr |
Studierendenparlament | 20 direkt gewählt (von 42) | 20 | 1 Jahr |
Wer wählt wen?
- Alle Studierenden wählen die zwei Senatsmitglieder und die zwanzig Listenmitglieder des StuPa.
- Die Studierenden jeder Fakultät wählen ihre zwei Fakultätsratsmitglieder (Medizin und Humanwissenschaften: vier) und damit ihre Fachschaftsvertretung.
- Der Fachschaftenrat wählt die Studierenden in den Kommissionen für die zentralen Studienzuschüsse und in der Erweiterten Universitätsleitung.
- Das StuPa wählt danach den Sprecher*innenrat, die Gleichstellungsbeauftragten, das 6er-Gremium für die Studienzuschüsse, die Delegationen für BayStuRa und fzs, die Vertretungen im Studierendenwerk und die Referatsleitungen.
Fachschaftsvertretung
Die Fachschaftsvertretung ist deine Vertretung vor Ort. Sie berät zu Studienfragen, organisiert Erstsemesterbegrüßungen, Lernräume und Feiern und sitzt in den Kommissionen der Fakultät. Sie entsteht aus derselben Wahl wie der Fakultätsrat: Die zwei Personen mit den meisten Stimmen ziehen in den Fakultätsrat ein und leiten als Fachschaftssprecher*in und Stellvertretung die Fachschaftsvertretung. Zu ihr gehören außerdem die nächsten in der Reihenfolge ihrer Stimmen. Wie groß sie ist, hängt von der Zahl der Studierenden der Fakultät ab, mindestens sind es sieben. → Zu den Fachschaften
Fakultätsrat
Jede der zehn Fakultäten hat einen Fakultätsrat. Er entscheidet über die Angelegenheiten der Fakultät, zum Beispiel Studien- und Prüfungsordnungen und Berufungen. Zwei der Mitglieder sind Studierende (Medizin und Humanwissenschaften: vier), gewählt von den Studierenden der jeweiligen Fakultät. Je zwei pro Fakultät bilden zusammen den Fachschaftenrat. → Zur Seite Fachschaftenrat
Studierendenparlament
Das Studierendenparlament ist das beschlussfassende Organ der Studierendenvertretung. Es hat 42 stimmberechtigte Mitglieder: zwanzig, die du bei der Hochschulwahl direkt über Listen wählst, die zwanzig Mitglieder des Fachschaftenrats und die beiden studentischen Senatsmitglieder. Das StuPa beschließt, wofür die Studierendenvertretung ihre Mittel einsetzt, welche Positionen sie vertritt und welche Referate es gibt, und es wählt den Sprecher*innenrat, der die Beschlüsse umsetzt. → Zur Seite StuPa · Wie die Studierendenvertretung aufgebaut ist
Senat
Der Senat beschließt die Satzungen der Universität, also auch alle Studien- und Prüfungsordnungen. Er nimmt Stellung zu Berufungen von Professor*innen und entscheidet nach Stellungnahme des Universitätsrats über die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen. Zwei der Senatsmitglieder sind Studierende, gewählt von allen Studierenden der Universität.
Die beiden studentischen Senatsmitglieder haben eine Sonderrolle: Sie sitzen kraft Amtes auch im Universitätsrat, im Studierendenparlament und im Sprecher*innenrat. Wer hier gewählt wird, hat das breiteste Mandat, das es für Studierende an dieser Universität gibt. → Zur Seite Senat
Studierendenentscheid
Manchmal steht auf dem Wahlzettel noch etwas: ein Studierendenentscheid. Dann stimmen alle Studierenden über eine Ja-Nein-Frage ab, die in den Aufgabenbereich der Studierendenvertretung fällt. Zustande kommt er, wenn fünf Prozent der Wahlberechtigten ihn beantragen oder das StuPa ihn mit Zweidrittelmehrheit beschließt. Stimmen mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten mit der Mehrheit, wirkt das Ergebnis wie ein StuPa-Beschluss und bindet die Studierendenvertretung ein Jahr lang. → Rechtliche Grundlagen
- Wahlbenachrichtigung lesen. Du bekommst sie vor der Wahl elektronisch. Darin steht, in welcher Fakultät du wahlberechtigt bist.
- Ins Wahlportal einloggen. Mit deinem Uni-Login (WueLogin) und der Zwei-Faktor-Anmeldung, wie bei WueStudy. Das geht von überall, während der gesamten Wahlwoche. Wenn du keinen eigenen Rechner hast, kannst du während der Dienstzeiten in einem Raum der Universitätsverwaltung wählen; welcher das ist, steht im Wahlausschreiben.
- Drei Stimmzettel ausfüllen: Senat, Fakultätsrat, Studierendenparlament. Dazu kommen gegebenenfalls Studierendenentscheide.
- Stimmen verteilen. Du hast so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind: zwei für den Senat, zwei für den Fakultätsrat, zwanzig für das Studierendenparlament. Du kannst
- eine Liste ankreuzen (Listenkreuz), dann gehen deine Stimmen der Reihe nach an die Personen auf dieser Liste,
- einzelnen Personen bis zu drei Stimmen geben (häufeln oder kumulieren),
- deine Stimmen auf Personen verschiedener Listen verteilen (panaschieren), das dürfen als einzige Gruppe die Studierenden,
- beides kombinieren: einzelne Personen ankreuzen und zusätzlich eine Liste, dann gehen die Reststimmen an diese Liste.
- Absenden und bestätigen. Bis zur Bestätigung kannst du alles noch ändern.
Die drei Wege im Beispiel

Kumulieren
Gib einer Person bis zu drei Stimmen, wenn du sie besonders unterstützen willst. So bekommt sie mehr Gewicht und rückt auf ihrer Liste nach vorne.

Panaschieren
Verteile deine Stimmen auf Personen aus verschiedenen Listen. So wählst du gezielt Kandidierende, egal zu welcher Liste sie gehören.

Listenkreuz
Mit einem Kreuz bei der Liste unterstützt du die ganze Liste. Die Personen darauf bekommen der Reihe nach je eine Stimme, bis alle verteilt sind.
Drei Fehler, die deine Stimme kosten: Wenn du mehr Stimmen vergibst, als dir zustehen, ist der ganze Stimmzettel ungültig. Wenn du mehr als eine Liste ankreuzt, verlierst du deine Reststimmen. Wenn du einer Person mehr als drei Stimmen gibst, verfallen die überzähligen. Im Zweifel lieber ein Kreuz weniger als eines zu viel. 2026 waren bei der StuPa-Wahl 238 von 4.467 Stimmzetteln ungültig.
Was deine Stimme bewirkt. Die Sitze werden nach Stimmen auf die Listen verteilt. Innerhalb einer Liste entscheidet nicht der Listenplatz, sondern die persönliche Stimmenzahl, wer einzieht. Du wählst also wirklich Personen.
Sommersemester 2027. Die genauen Termine legt das Wahlamt zu Semesterbeginn im Wahlausschreiben fest, wir tragen sie hier ein, sobald sie feststehen.
Der Ablauf ist jedes Jahr derselbe:
- Semesterbeginn (April): Das Wahlamt veröffentlicht das Wahlausschreiben mit allen Fristen.
- Zwei Wochen im April/Mai: Listen und Kandidat*innen reichen ihre Wahlvorschläge ein. Wer hier nicht dabei ist, kann nicht gewählt werden.
- Mitte Mai: Das Wählerverzeichnis liegt drei Tage zur Einsicht aus. Prüfe, ob du richtig eingetragen bist, vor allem wenn du die Fakultät gewechselt hast.
- Zwei Wochen vor der Wahl: Die zugelassenen Listen werden bekannt gegeben. Du bekommst deine Wahlbenachrichtigung über WueStudy.
- Mitte Juni, Montag 12 Uhr bis Freitag 12 Uhr: Stimmabgabe im Wahlportal.
- Innerhalb einer Woche: Das Ergebnis wird festgestellt und veröffentlicht.
- Anfang Juli: Fachschaftenrat und Studierendenparlament konstituieren sich, das StuPa wählt den Sprecher*innenrat.
- 1. Oktober: Die Amtszeit beginnt und dauert ein Jahr.
Kandidieren kann jede und jeder Studierende der Universität Würzburg, auch als studentische Hilfskraft. Für den Fakultätsrat und die Fachschaftsvertretung nur in der eigenen Fakultät.
So geht es:
- Für das Studierendenparlament und den Senat brauchst du einen Wahlvorschlag, also eine Liste, die von mindestens zehn wahlberechtigten Studierenden unterschrieben ist. Eine Liste darf bis zu 60 Personen für das StuPa und bis zu sechs für den Senat enthalten. Jede Person kann auf nur einer Liste stehen und nur eine Liste unterstützen.
- Für den Fakultätsrat reichen fünf Unterschriften aus deiner Fakultät. Wer hier kandidiert, kandidiert damit automatisch für die Fachschaftsvertretung: Die zwei mit den meisten Stimmen ziehen in den Fakultätsrat ein, zusammen mit den nächsten bilden sie die Fachschaftsvertretung.
- Du brauchst: das Formular für den Wahlvorschlag, die Unterschriften der Unterstützer*innen und eine Einverständniserklärung von jeder Person auf der Liste. Alle Formulare stellt das Wahlamt bereit, auf Deutsch und Englisch.
- Frist: zwei Wochen im April/Mai, am letzten Tag bis 16 Uhr. Die Frist ist eine Ausschlussfrist, danach geht nichts mehr. Zur Fristwahrung reicht vorab ein Scan per E-Mail, das Original muss nachgereicht werden.
- Abgeben: Alle Unterschriften müssen handschriftlich auf den ausgedruckten Formularen stehen. Reich sicherheitshalber eine Unterschrift mehr ein als nötig. Am besten gibst du alles persönlich beim Wahlamt ab, dann weißt du sofort, ob alles passt: Josef-Stangl-Platz 2 (Gebäude „Alte IHK“), hinteres Treppenhaus, 3. Stock.
Zwei Wege. Die meisten kandidieren auf der Liste einer Hochschulgruppe. Die Gruppen stellen ihre Listen meist zu Jahresbeginn zusammen, sprich sie früh an. Du kannst aber auch mit zehn Leuten eine eigene Liste aufstellen. Wer sich vor allem für die eigene Fakultät einsetzen will, ist bei der Fachschaftsvertretung richtig, da genügen fünf Unterschriften und du brauchst keine Hochschulgruppe.
Wenn du unsicher bist, ob und wo du kandidieren sollst: Komm zu einer StuPa-Sitzung oder schreib uns. Wir erklären dir, was die Gremien tun und wie viel Zeit sie kosten, ohne dich für eine Liste zu werben.
Nach der Wahl
Die Gewählten werden vom Wahlamt benachrichtigt und haben drei Tage, um die Wahl aus wichtigem Grund abzulehnen. Sonst gilt sie als angenommen. Ein späterer Rücktritt ist nur aus wichtigem Grund möglich; dann rückt die nächste Person der Liste nach. Innerhalb von sieben Tagen nach Bekanntgabe kann jede wahlberechtigte Person die Wahl anfechten.
Zugelassene Listen
Welche Listen antreten, veröffentlicht das Wahlamt vor jeder Wahl.
Hier fassen wir die Ergebnisse der Hochschulwahlen aus Sicht der Studierenden zusammen. Die amtlichen Bekanntmachungen mit allen Stimmenzahlen, gewählten Personen und Ersatzvertreter*innen veröffentlicht das Wahlamt der Universität, dort findest du auch alle Ergebnisse seit 2005.
Hochschulwahl 2026
Stimmabgabe vom 15. bis 19. Juni 2026 · 22.630 wahlberechtigte Studierende · 4.467 abgegebene Stimmzettel (davon 238 ungültig) · Wahlbeteiligung 19,74 %
Studierendenparlament, 20 direkt gewählte Sitze
Liste | Stimmen | Anteil | Sitze |
|---|---|---|---|
Grüne Hochschulgruppe | 21.200 | 30,2 % | 6 |
CampusLINKE | 18.445 | 26,2 % | 6 |
Studis für Studis | 16.413 | 23,3 % | 5 |
Ring Christlich-Demokratischer Studenten | 6.007 | 8,5 % | 1 |
Liberale Hochschulgruppe | 4.171 | 5,9 % | 1 |
Juso Hochschulgruppe | 4.073 | 5,8 % | 1 |
Jede wählende Person hatte bis zu 20 Stimmen; die Sitze wurden nach d'Hondt verteilt. Wer für welche Liste ins StuPa eingezogen ist, steht auf der Seite des Studierendenparlaments und in der amtlichen Bekanntmachung.
Senat: Wer gewählt wurde, steht in der amtlichen Bekanntmachung des Wahlamts.
Fakultätsräte und Fachschaftsvertretungen: Die Ergebnisse der zehn Fakultäten findest du beim Wahlamt und auf den Seiten der Fachschaften.
Studierendenentscheide 2026
Zwei Studierendenentscheide zur Erweiterung des Geltungsbereichs des Semestertickets standen auf dem Stimmzettel. Beide fragten, ob das Semesterticket auch in der Stadt Schweinfurt und in den Landkreisen Schweinfurt, Haßberge, Rhön-Grabfeld und Bad Kissingen gelten soll: Variante 1 bei höchstens 10 Euro Aufpreis pro Person, Variante 2 bei höchstens 20 Euro. Beide wurden abgelehnt.
Ja | Nein | Wahlbeteiligung | Ergebnis | |
|---|---|---|---|---|
Erweiterung Geltungsbereich 1 | 1.669 | 2.670 | 21,04 % | abgelehnt |
Erweiterung Geltungsbereich 2 | 741 | 3.677 | 21,04 % | abgelehnt |
Beide Ergebnisse haben das Quorum von zehn Prozent der Wahlberechtigten erreicht und binden die Studierendenvertretung damit für ein Jahr.
Frühere Wahlen
Alle Ergebnisse seit 2005 findest du beim Wahlamt der Universität. Bis 2022 hieß das Studierendenparlament „Studentischer Konvent“, unter diesem Namen stehen dort die älteren Ergebnisse.