Aufgaben und rechtliche Grundlagen
Als Studierendenvertretung sind wir ein Teil der Universität Würzburg mit gesetzlich festgelegten Aufgaben. Hier findest du alle Regeln, nach denen wir arbeiten und unser soziales Miteinander gestalten: Gesetze, Ordnungen der Universität und unsere eigenen Geschäftsordnungen.
Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) nennt in Art. 27 Abs. 2 fünf Aufgaben der Studierendenvertretung, die wir mit ehrenamtlichem Engagement erfüllen. Klick auf eine Aufgabe, dann siehst du, wie wir sie an der Universität Würzburg umsetzen.
Wir vertreten eure Interessen gegenüber Universität, Studierendenwerk, Stadt und Politik. Wenn es im Studium klemmt – bei Prüfungen, beim Geld oder im Arbeitsvertrag als Hilfskraft –, sagen wir dir, welche Stelle hilft, und begleiten dich auf Wunsch, soweit wir können. Dazu kommen Aktionen zu Wohnen, Mobilität und Studienbedingungen.
So setzen wir das um: Beratung · Referat HiWis · Referat Mobilität · Referat Studierendengesundheit · Referat KI in Studium und Lehre · Referat Ökologie und Nachhaltigkeit.
Unsere Vertreter*innen sitzen im Senat, im Universitätsrat, in der Erweiterten Universitätsleitung, in den Fakultätsräten und in den Kommissionen der Universität. Was dort ansteht und mehrere Fakultäten betrifft, bringen wir in Studierendenparlament und Fachschaftenrat zusammen. Ein Beispiel ist das Lehramt: Es wird über Fakultätsgrenzen hinweg studiert.
So setzen wir das um: Gremien · Vertreter*innen · Fachschaftsinitiativen.
Theater, Zeitung, Podcast, Lesebühne und Amateurfunk machen Studierende bei uns selbst. Dazu kommen die großen Veranstaltungen im Jahreslauf und politische Bildungsarbeit auf dem Campus.
So setzen wir das um: Studi(o)bühne · Sprachrohr · Studipodcast 970.wav · Referat Literatur · Amateurfunk DLØJMU · Referat Demokratie und Antifaschismus · Campuslichter · Unicup · Running Dinner · Mensa-Party · Studimesse.
Das Würzburg International Network (WIN) bringt internationale und deutsche Studierende zusammen. Über den Bayerischen Landesstudierendenrat, den fzs und die European Students’ Union sind wir mit anderen Studierendenvertretungen in Bayern, bundesweit und in Europa vernetzt. Im Student Council der europäischen Hochschulallianz CHARM-EU sitzt ebenfalls eine Person aus Würzburg.
So setzen wir das um: Referat WIN · Delegation im BayStuRa · fzs und ESU · CHARM-EU Student Council.
Wir setzen uns dafür ein, dass alle gleich gut studieren können – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Behinderung, chronischer Erkrankung oder Geldbeutel. Für die Gleichstellung aller Geschlechter wählt das Studierendenparlament eigene Beauftragte.
So setzen wir das um: Beauftragte für die Gleichstellung aller Geschlechter · Referat Awareness · Referat Queer:feminismus.
Die Referate Barrierefrei und PoC-Community ruhen gerade. Ihre Seiten sammeln weiter die Anlaufstellen, und wer eines übernehmen will, meldet sich beim Sprecher*innenrat.
Das BayHIG sieht vor, dass es mindestens ein beschlussfassendes und ein ausführendes Organ sowie Fachschaftsvertretungen auf Ebene der Fakultäten gibt. Wie das konkret aussieht, regelt die Grundordnung unserer Universität in den §§ 30 bis 35.
Eine Fachschaftsvertretung je Fakultät, gewählt von allen Studierenden dieser Fakultät. Sie besteht aus sieben Mitgliedern; ab 2.000 Studierenden in der Fakultät kommt je angefangene weitere 1.000 Studierende eine Person dazu. Fachschaftssprecher*in ist, wer bei der Wahl zum Fakultätsrat die meisten Stimmen bekommen hat, die zweitplatzierte Person vertritt sie oder ihn.
Die studentischen Mitglieder der Fakultätsräte bilden zusammen den Fachschaftenrat, zwei je Fakultät, bei zehn Fakultäten also 20 Personen. In der Medizinischen Fakultät und in der Fakultät für Humanwissenschaften sitzen vier Studierende im Fakultätsrat; in den Fachschaftenrat ziehen von ihnen die beiden mit den meisten Stimmen ein. Wer gewählt ist, kann auf den Sitz verzichten, dann rückt die nächste Person aus der eigenen Fachschaftsvertretung nach.
Unser beschlussfassendes Organ mit 42 stimmberechtigten Mitgliedern: die beiden studentischen Senatsmitglieder, die 20 Mitglieder des Fachschaftenrats und 20 direkt gewählte Mitglieder hochschulpolitischer Listen. Die Mitglieder des Sprecher*innenrats nehmen an den Sitzungen teil, stimmen aber nicht mit.
Unser ausführendes Organ mit neun Mitgliedern: die beiden studentischen Senatsmitglieder und sieben vom StuPa gewählte Personen. Der SSR erledigt die laufenden Geschäfte selbstständig und ist an die Beschlüsse des StuPa gebunden, soweit sie Arbeitsaufträge enthalten; die Senatsmitglieder sind davon in ihrer Senatsarbeit ausgenommen. Am Ende der Amtszeit legt der SSR dem StuPa Rechenschaft ab.
Die Mitglieder des SSR sowie die Vorsitze und Stellvertretungen von StuPa und Fachschaftenrat erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung. Das Studierendenparlament kann sie mit Zwei-Drittel-Mehrheit kürzen oder streichen.
Dazu kommen drei Strukturen, die das Studierendenparlament über seine Geschäftsordnung selbst geschaffen hat:
Ein Referat richtet das Studierendenparlament mit Zwei-Drittel-Mehrheit ein und legt dabei seine Aufgaben fest; aufgelöst wird es ebenso. Die Amtszeit der Referatsleitungen beginnt zum Sommersemester und dauert ein Jahr. Ausgeschrieben werden die Leitungen in der ersten Novemberwoche, gewählt in der ersten Sitzung des neuen Kalenderjahres. Findet sich niemand, übernimmt der Sprecher*innenrat die Aufgabe.
Jedes Referat hat ein Mitglied des SSR als Patin oder Paten, das mindestens einmal im Semester an einer Referatssitzung teilnimmt. Einmal im Jahr legen die Referatsleitungen dem StuPa einen schriftlichen Rechenschaftsbericht vor.
Das StuPa wählt einmal im Jahr, wer unsere Interessen auf Landesebene vertritt. Der Landesstudierendenrat ist in Art. 28 BayHIG geregelt.
Zwei FINTA*-Personen, die das StuPa in seiner konstituierenden Sitzung wählt, dazu beliebig viele Stellvertretungen, von denen mindestens die Hälfte FINTA*-Personen sein müssen. Sie setzen sich für die Chancengleichheit aller Geschlechter ein und vertreten die Studierenden in der Frauenkonferenz der Universität.
Diese Regeln solltest du kennen, sie betreffen alle unsere Organe:
Als Mitglied der Universität Würzburg kannst du zu jeder FSV-, FSR-, StuPa- und SSR-Sitzung kommen. Ausnahmen gibt es nur für Wahlen, Personalangelegenheiten und auf Antrag im Einzelfall für einzelne Tagesordnungspunkte.
Gewählte studentische Vertreter*innen in den Universitätsgremien sind nicht an Beschlüsse oder Weisungen von StuPa und SSR gebunden. Sie entscheiden nach eigener Überzeugung. Der Sprecher*innenrat selbst ist dagegen an Arbeitsaufträge des StuPa gebunden.
Alle Mitglieder studentischer Organe werden für ein Jahr gewählt, die Amtszeit läuft vom 1. Oktober bis zum 30. September. Gewählt werden können nur an unserer Universität immatrikulierte Studierende.
Der Vorsitz des StuPa lädt einmal im Semester alle Studierenden zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung ein. Dort berichtet der Sprecher*innenrat über seine Arbeit, und du kannst Fragen stellen.
In Bayern gibt es keine verfasste Studierendenschaft, wie es sie in allen anderen Bundesländern gibt. Wir sind Teil der Universität Würzburg und damit kein eigenständiger Rechtsträger. Daraus ergeben sich drei Rahmenbedingungen, die häufig für Verwirrung sorgen:
Es gibt keinen Studierendenschaftsbeitrag; der Semesterbeitrag, den wir alle zahlen, setzt sich aus dem Semesterticket und dem Beitrag für das Studierendenwerk zusammen. Der Freistaat Bayern stellt über die Universität Mittel für die Studierendenvertretung bereit. Wir entscheiden im Rahmen unserer Aufgaben, wofür sie verwendet werden, und legen jedes Jahr einen Haushaltsplan vor. Die Universitätsverwaltung prüft und zahlt aus.
Deshalb wurde der stuv e. V. gegründet. Der Förderverein ist eine eigene juristische Person und übernimmt alles, wofür es Rechtsfähigkeit braucht. Verein und Studierendenvertretung sind rechtlich verschieden, arbeiten aber eng zusammen.
Innerhalb des rechtlichen Rahmens entscheiden wir selbst, was wir tun und welche Positionen wir vertreten. Bei rechtswidrigen Maßnahmen kann die Universitätsleitung aber eingreifen und auch Mittel einziehen.

Neben den Beschlüssen in unseren Gremien können alle Studierenden direkt abstimmen. Ein Studierendenentscheid läuft zusammen mit den Hochschulwahlen. Die Frage muss mit Ja oder Nein zu beantworten sein und im Aufgabenbereich der Studierendenvertretung liegen. Über den Haushalt der Universität oder gegen geltendes Recht kann nicht abgestimmt werden.
So kommt er zustande
Aus der Studierendenschaft: Mindestens fünf Prozent der Studierenden unterschreiben einen Antrag mit Fragestellung und Begründung und benennen mindestens drei Personen, die sie vertreten. Der Antrag muss beim Wahlamt eingehen, solange auch Wahlvorschläge für die nächste Hochschulwahl eingereicht werden können.
Aus dem Parlament: Das Studierendenparlament beantragt ihn mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln seiner stimmberechtigten Mitglieder.
Über die formelle Zulässigkeit entscheidet der Wahlausschuss, über die inhaltliche die Universitätsleitung. Steht die Zulässigkeit fest, darf die Studierendenvertretung bis zur Abstimmung keinen Beschluss mehr fassen, der dem Antrag entgegensteht.
So wird entschieden
Die Frage ist so entschieden, wie die Mehrheit der gültigen Stimmen sie beantwortet – aber nur, wenn diese Mehrheit mindestens zehn Prozent aller stimmberechtigten Studierenden ausmacht. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Das Ergebnis wirkt wie ein Beschluss des Studierendenparlaments und kann erst nach einem Jahr geändert werden, es sei denn, die Sach- oder Rechtslage ändert sich wesentlich.
Die Ergebnisse veröffentlicht das Wahlamt der Universität. Das Verfahren im Detail steht in § 35 der Grundordnung.
Aus der Praxis
2026 standen zwei Studierendenentscheide zur Erweiterung des Geltungsbereichs des Semestertickets auf dem Stimmzettel. Mehr dazu steht auf der Seite Hochschulwahlen.
Gesetze des Freistaats Bayern
Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG), Fassung vom 5. August 2022, Text gültig ab 16. Mai 2026
- Art. 19 – Mitglieder der Hochschule. Regelt die Gruppenzugehörigkeit; studentische Hilfskräfte gehören zur Gruppe der Studierenden.
- Art. 27 – Mitwirkung der Studierenden, Studierendenvertretung. Aufgaben, Organe, Rechtsaufsicht, Finanzierung.
- Art. 28 – Landesstudierendenrat. Unsere landesweite Vertretung.
Ordnungen der Universität Würzburg
Grundordnung der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 29. Dezember 2022, zuletzt geändert am 24. März 2026
Siebter Teil, §§ 30 bis 35: Studentische Organe, Studierendenparlament, Fachschaftenrat, Sprecher*innenrat, Fachschaftsvertretungen, Studierendenentscheid. Außerdem §§ 54 bis 56 zur Wahl der Vorsitze und des SSR sowie § 41 zum Panaschieren bei den Hochschulwahlen.
Satzung zur Durchführung von Wahlen an der Universität Würzburg (Wahlsatzung)
Regelt die Hochschulwahlen: Wahlberechtigung, Wahlvorschläge, Fristen, Auszählung, Wahlanfechtung. Wer kandidieren will, findet hier die verbindlichen Regeln. Die Hochschulwahlen finden jährlich statt, in der Regel im Sommersemester; die Amtszeit beginnt am 1. Oktober.
- Wahlsatzung als PDF
- Hochschulwahlen beim Wahlamt der Universität
- Siehe auch unsere Seite zu den Hochschulwahlen
Eigene Ordnungen der Studierendenvertretung
Diese Ordnungen geben wir uns selbst. Die Grundordnung erlaubt es unseren Organen ausdrücklich, ihre Verfahren in Geschäftsordnungen zu regeln.
- Geschäftsordnung des Studierendenparlaments, Fassung vom 27. November 2018, zuletzt geändert am 23. November 2023 · PDF
- Geschäftsordnung des Fachschaftenrats, Fassung vom 10. Januar 2019 · PDF
- Ressortzuschnitt des Sprecher*innenrats, vom StuPa beschlossen nach § 33 Abs. 3 der Grundordnung, Fassung vom 5. Oktober 2021 · PDF. Seit dem 2. Oktober 2025 heißt das Ressort Politische Geschäftsführung Veranstaltungen · Beschluss in der Beschlusssammlung
- Satzung des stuv e. V., Fassung vom 17. Juli 2025 · PDF
Für den Studentischen Sprecher*innenrat gibt es derzeit keine eigene Geschäftsordnung, und es gibt keine Finanz- oder Mittelvergabeordnung. Über die Verwendung der Mittel entscheiden StuPa und SSR im Rahmen des Haushaltsplans.
Unsere Geschäftsordnungen werden derzeit überarbeitet und sollen zu einer gemeinsamen Ordnung der Studierendenvertretung zusammengeführt werden. Bis dahin gelten die hier verlinkten Fassungen. Geplant ist das bis Ende des Jahres. (Stand: September 2026)
Änderungen an diesen Ordnungen beschließen die jeweiligen Gremien selbst, mit der absoluten Mehrheit ihrer Mitglieder und zwei Dritteln der anwesenden Stimmen. Anträge dazu können alle Studierenden einbringen; wie das geht, steht auf der Seite des Studierendenparlaments.
Einladungen, Anträge und Protokolle
Unsere Geschäftsordnungen legen fest, was du vor und nach jeder Sitzung von StuPa und FSR einsehen kannst: die Einladung mit Tagesordnung mindestens eine Woche vorher, alle eingegangenen Anträge nach Ablauf der Antragsfrist und das Protokoll, sobald es in der folgenden Sitzung genehmigt wurde. Die Unterlagen der laufenden Amtszeit findest du unter Protokolle und Unterlagen. Ältere Unterlagen archivieren wir; wenn du etwas Bestimmtes suchst, schreib eine Mail an unser Sekretariat.
Ordnungen zum Herunterladen
- Geschäftsordnung des Studierendenparlaments (öffnet in neuem Tab) — Fassung vom 27. November 2018, zuletzt geändert am 23. November 2023.
- Geschäftsordnung des Fachschaftenrats (öffnet in neuem Tab) — Fassung vom 10. Januar 2019.
- Ressortzuschnitt des Sprecher*innenrats (öffnet in neuem Tab) — Vom Studierendenparlament beschlossen am 5. Oktober 2021.
- Satzung des stuv e. V. (öffnet in neuem Tab) — Fassung vom 17. Juli 2025.
Fragen dazu? 💬
Wenn du wissen willst, ob etwas zulässig ist, wie du einen Antrag stellst oder wo eine bestimmte Regelung steht: Schreib an die aktuellen Vorsitze des betreffenden Gremiums oder an unser Sekretariat. Wir sind keine Rechtsberatung, aber wir kennen unsere eigenen Regeln und helfen gern beim Einordnen.